Erste Erfahrungen seit Einführung des Verpackungsgesetztes (VerpackG) zum 01.01.2019
Europaweit gilt für Verpackungen, dass der Hersteller eines Produkts auch für die Verpackung die Produktverantwortung im Sinne von Vermeidung, Wiederverwendung und Verwertung übernimmt. Die Umsetzung in Deutschland erfolgt über das Verpackungsgesetz (VerpackG). Die Überwachung übernimmt seit 01.01.2019 die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Mit der Einführung des VerpackG zum 01.01.2019 nahm auch die ZSVR als neue Bundesbehörde ihre Arbeit auf. Sie ist direkt dem Bundesumweltministerium unterstellt. […]