Neuerungen bei der Wegzugsbesteuerung nach §6 AStG (Außensteuergesetz) ab 2022:
Durch das sog. ATAD-Umsetzungsgesetz wurde § 6 AStG überarbeitet. Die Überarbeitung betrifft insbesondere die bis 2021 geltenden Stundungsregelungen für EU-/EWR-Fälle. Die bisherige Besserstellung für EU-/EWR-Fällen wird gegen eine sog. „One-fits-all“-Lösung ersetzt, die somit für alle Wegzugsfälle (auch Drittlandsfälle) gleichermaßen gilt. In allen Fällen der Wegzugsbesteuerung kommt es somit zukünftig, also ab dem Veranlagungszeitpunkt 2022, zu einer Stundungsmöglichkeit mit sieben jährlichen Ratenzahlung samt Sicherheitsleistung. Dies bedeutet, […]