Ihr Experte für
Jahresabschlusserstellung und Konzernabschlüsse
Wir sind Ihr Partner für Jahresabschlüsse
Unser
Leistungsumfang
Wir erstellen Jahresabschlüsse nach Handels- und Steuerrecht für alle Rechtsformen und Größenklassen von Unternehmen. Ebenso erstellen wir Einnahmen-Überschuss-Rechnungen (EÜR) für Gewerbetreibende und Freiberufler.
Unsere Leistungen
Kurz & Knapp
Zeitnahe Jahresabschlusserstellung
Besprechung betriebswirtschaftlicher Fragestellungen
Besprechung und Gestaltung steuerlicher Konsequenzen
Digitale Weitergabe an Banken und Auskunfteien
Digitale Arbeitsweise
Zuarbeit und Unterstützung bei Abschlussprüfungen
Aufstellung von Konzernabschlüssen
Bilanzierung nach IFRS
Unsere
Arbeitsweise
Bei der Durchführung unserer Aufträge beachten wir die Grundsätze der Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer für die Erstellung von Jahresabschlüssen in der aktuellsten Fassung. Im Ergebnis erstellen wir soweit als möglich Jahresabschlüsse mit entsprechenden Plausibilitätsprüfungen. Zur Durchführung der Plausibilitätsanforderungen nutzen wir interne Checklisten, mit denen die handels- und steuerrechtlichen Vorschriften strukturiert abgeprüft werden können.
Zur Jahresabschlusserstellung erstellen wir einen umfangreichen Bericht. Der Bericht enthält auf Wunsch betriebswirtschaftliche Kennzahlen und Auswertungen. Der Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt in Absprache mit Ihnen. Wir empfehlen die Erstellung des Jahresabschlusses in der ersten Jahreshälfte. Nur so können Sie den Kreditinstituten und sich zeitnah einen Einblick über Ihr Rechnungswesen verschaffen. An die Abschlusserstellung folgt eine detaillierte Besprechung des Jahresabschlusses.