Private Steuern
Bedeutung der geplanten Abschaffung der Lohnsteuerklassen 3 und 5
Lohnsteueränderungen und
ihre Bedeutung
GLEICH VORWEG:
Bis 2030 ist es noch lange hin und nicht jeder Gesetzesentwurf wird tatsächlich auch so umgesetzt, insbesondere vor dem Hintergrund der derzeitigen politischen Lage.
Die Wirkung der Lohnsteuerklasse wird von Arbeitnehmenden oft überschätzt. Die Lohnsteuerklasse beeinflusst nämlich nicht die endgültig festzusetzende Einkommensteuer, die sich aus der Steuererklärung ergibt.
Die Abschaffung des Ehegatten-Splittings ist nicht geplant, es kommt daher nicht zu einer Steuererhöhung bei Ehegatten.
WAS BEWIRKT DIE ABSCHAFFUNG DER STEUERKLASSENKOMBINATION 3/5?
Die Wahl der Lohnsteuerklasse wirkt sich auf die Höhe des monatlichen Lohnsteuerabzugs und somit auf das monatliche Nettogehalt bei Arbeitnehmenden aus. Die finale Einkommensteuerbelastung ergibt sich aus der Einkommensteuererklärung, unabhängig von der Lohnsteuerklasse. Von der festzusetzenden Einkommensteuer
wird dann die unterjährig bereits bezahlte Lohnsteuer abgezogen. Die Lohnsteuer hat daher lediglich Einfluss auf die Höhe der Erstattung/Nachzahlung aus der Steuererklärung.
Das für Ehegatten vorteilhafte Ehegatten-Splitting soll nicht abgeschafft werden. Die Einkommensteuer erhöht sich daher aufgrund der Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 für Ehepaare per se nicht.
Die Steuerklassenkombination 3/5 wird bei Ehepaaren empfohlen, bei denen größere Gehaltsunterschiede vorhanden sind. Der Besserverdienende mit Steuerklasse 3 hat geringere Abzüge in der Lohnabrechnung und für den ohnehin geringer Verdienenden (meist die Ehefrau, die sich um Haushalt und Kinder kümmert), bleibt aufgrund höherer Abzüge noch weniger vom Nettogehalt.
Es soll sich daher laut Bundesregierung um einen Anreiz für den geringer Verdienenden handeln wieder in den Beruf zurückzukehren oder die Tätigkeit aufzustocken. Mit der Steuerklasse 4/4 oder 4/4 mit Faktor wird die Steuerbelastung zwischen den Ehegatten gerechter verteilt und dem Geringverdienenden bleibt mehr vom Netto.
Was hat der Fiskus von der
geplanten Änderung?
Bei der Steuerklassenkombination 3/5 besteht eine Pflicht zur Abgabe der Einkommensteuererklärung, da aufgrund der Steuerklassenkombination 3/5 oftmals unterjährig insgesamt zu wenig Lohnsteuer einbehalten wird. Aus der Steuererklärung ergibt sich somit eine Nachzahlung. Grundsätzlich gilt: Je höher der Gehaltsunterschied, desto höher die Nachzahlung. Dieser kostenlos vom Staat gewährte unterjährige Kredit wird abgeschafft.
Ein Nachteil kann sich nach der Umstellung insbesondere für einkommensschwache Familien ergeben. Diese müssen aufgrund höherer Abzüge mit Steuerklasse 4/4 unterjährig mit weniger Nettogehalt auskommen und womöglich noch die Nachzahlung aus dem Vorjahr begleichen.
Für staatliche Leistungen wie Arbeitslosengeld oder Elterngeld wird für die Bemessung der Höhe der Zahlungen das Nettogehalt herangezogen. Haben die Ehegatten rechtzeitig einen Steuerklassenwechsel beantragt und den Geringverdienenden in Steuerklasse 3 eingeordnet, konnte dieser höhere Leistungen erhalten. Diese Möglichkeit wird zukünftig wegfallen.
Die späte Umsetzung erst ab dem Jahr 2030 begründet das Bundesfinanzministerium damit, dass umfangreiche Programmierungsarbeiten und Implementierungen bei der Finanzverwaltung vorgenommen werden müssen.
Kurz & Knapp
- Lesedauer: 5 Minuten
- 3. Dezember 2024
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Carolin Hübsch
Steuerberaterin