Lohn und Gehalt

Extras für Minijobber

Fünf unschädliche Extras für geringfügig Beschäftigte

Für Minijobber gilt gegenwärtig eine monatliche Verdienstgrenze von 538 € (Geringfügigkeitsgrenze). Zum 01.01.2025 steigt diese Verdienstgrenze auf 556 € (Mindestlohn je Stunde 12,82 € x 130 : 3 = aufgerundet 556 €). 

Unschädliche

Extrazahlungen

Bei einem Verdienst von mehr als 556 € liegt kein Minijob mehr vor, sondern eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Es gibt jedoch zahlreiche Extrazahlungen, die nicht zum Verdienst hinzugerechnet werden und daher für die Geringfügigkeitsgrenze unschädlich sind.

Die Minijob-Zentrale hat auf die fünf in der Praxis am häufigsten vorkommenden unschädlichen Extrazahlungen hingewiesen. Hierbei handelt es sich um

  • steuer- und beitragsfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit,

Hinweis: Die Weiterzahlung dieser Zuschläge während einer Krankheit oder Mutterschutzzeit ist allerdings steuer- und beitragspflichtig. Dann fallen vom höheren Verdienst die üblichen Abgaben an die Minijob-Zentrale an. Auch wenn durch diese Zuschläge die Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird, bleibt es jedoch bei einem Minijob.

  • die steuer- und beitragsfreie Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 € im Zeitraum vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024,
  • das steuer- und beitragsfreie Deutschlandticket,
    Jubiläumszuwendungen,

Hinweis: Diese zählen grundsätzlich nicht zum regelmäßigen Verdienst im Minijob, da sie in der Regel nicht vertraglich zugesichert sind und nicht wiederkehrend ausgezahlt werden. Allerdings sind sie nicht steuer- und beitragsfrei. Arbeitgeber müssen daher für Jubiläumszuwendungen die üblichen Abgaben an die Minijob-Zentrale zahlen.

  • den steuer- und beitragsfreien Übungsleiter-Freibetrag von bis zu 3.000 € jährlich sowie die steuer- und beitragsfreie Ehrenamtspauschale von bis zu 840 € jährlich.

Hinweis: Diese Höchstbeträge gelten zum Beispiel für nebenberufliche Tätigkeiten in Vereinen, wobei nach der Art der Tätigkeit zu differenzieren ist (Trainer: Übungsleiterpauschale, Kassierer: Ehrenamtspauschale).

Kurz & Knapp
  • Lesedauer: 2 Minuten
  • 11. März 2025

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