Betriebliche Steuern
Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer
Automatische Vergabe durch das
Bundeszentralamt für Steuern
Diese Nummer erhalten alle, die in Deutschland wirtschaftlich tätig sind. Dazu gehören natürliche Personen, die als Einzelunternehmer oder Freiberufler tätig sind genauso wie juristische Personen und Personenvereinigungen.
Die Nummern werden vom Bundeszentralamt für Steuern automatisch vergeben. Die Steuerpflichtigen müssen hierfür keinen Antrag stellen.
Der Versand der Wirtschafts-Identifikationsnummer erfolgt ab Herbst 2024 in mehreren Stufen.
Bei Neugründungen wird die Wirtschafs-Identifikationsnummer zukünftig ebenfalls automatisch vergeben werden. Die Nummer bleibt für die Dauer der gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit bestehen und ändert sich nicht.
Durch die Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer wird der betriebliche Bereich von der privaten Sphäre, für die die Steuer-Identifikationsnummer gilt, klar getrennt werden. Die Nummer dient zur eindeutigen Identifizierung jedes wirtschaftlich tätigen. Zukünftig soll sie den behördenübergreifenden Datenaustausch erleichtern und ermöglichen, dass sich ein Unternehmen mit dieser eindeutigen Identifikationsnummer nur einmal registrieren muss, um jede Form der Kommunikation mit den Behörden abzudecken. Die Wirtschafts-Identifikationsnummer gilt gleichzeitig auch als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer nach dem Unternehmensbasisdatenregistergesetz.
Kurz & Knapp
- Lesedauer: 3 Minuten
- 12. März 2025
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