Digitalisierung
Was Sie zur E-Rechnung wissen sollten
Automatisierte
Weiterverarbeitung
Im Vergleich zu Papierrechnungen oder Rechnungen in digitalen Formaten wie PDF ermöglicht die E-Rechnung eine automatisierte Weiterverarbeitung, für die sie in einem standardisierten Datenformat erstellt und übermittelt wird.
Ab Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Die Pflicht zur Ausstellung und Übermittlung von E-Rechnungen tritt stufenweise in Kraft:
Ab 2027 gilt sie für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 € und ab 2028 für alle inländischen Unternehmen. In der Übergangszeit bis Ende 2026 dürfen Unternehmen Rechnungen auch weiterhin in anderen Formaten, wie auf Papier oder als PDF, ausstellen.
Von der E-Rechnungspflicht ausgenommen sind Rechnungen über steuerfreie Leistungen, Kleinbetragsrechnungen bis 250 € und Fahrausweise. Auch Umsätze an private Endverbraucher und nichtinnerdeutsche B2B-Umsätze sind vorerst nicht von der E-Rechnungspflicht betroffen.
Für den Empfang von E-Rechnungen müssen Unternehmen über ein technisches System verfügen, das die Daten verarbeiten kann. Die E-Rechnungen müssen gemäß den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung in elektronischer Form unverändert aufbewahrt werden.
Um für Sie die Hintergründe zusammenzufassen und auch einen technischen Blick auf die E-Rechnung zu werfen, haben wir für Sie ein Video erstellt.
Kurz & Knapp
- Lesedauer: 3 Minuten
- 12. März 2025
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MHP erklärt die E-Rechnung
In unserem Video interviewt Vegard Maisenbacher unseren DATEV-Digitalisierungsexperten Michael Leist, der auch einen technischen Einblick in die Umsetzung und das Format gibt. Auch haben wir Ihnen mit aufgenommen, wie wir als Kanzlei mit der E-Rechnung umgehen.
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Weitere InformationenDATEV erklärt Das E-Rechnungspostfach
Hierzu ergänzend empfehlen wir das Video der DATEV. Sehen Sie gerne hier ein Interview zum neuen E-Rechnungspostfach.
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