Private Steuern
Kryptowerte im Fokus
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 6. März 2025 ein aktualisiertes Schreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung von Kryptowerten veröffentlicht. Parallel steht mit dem geplanten Kryptowerte Steuertransparenzgesetz (KStTG) eine weitere Neuerung bevor.
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 6. März 2025 ein aktualisiertes Schreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung von Kryptowerten veröffentlicht. Parallel steht mit dem geplanten Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) eine weitere Neuerung bevor. Beide Entwicklungen bringen für Anleger und Plattformbetreiber mehr Pflichten – und mehr Transparenz für die Finanzverwaltung.
Dokumentations- und Mitwirkungspflichten
- Erstmals werden genauere Anforderungen an Steuererklärungs-, Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten formuliert – sowohl im Privat- als auch im Betriebsvermögen.
- Bei Geschäften über ausländische oder dezentrale Plattformen gelten erweiterte Mitwirkungspflichten (§ 90 Abs. 2 AO). Steuerpflichtige müssen umfassend Transaktionsdaten liefern, sonst drohen Schätzungen.
- Steuerreports (bspw. aus Tools wie CoinTracking, Koinly, TokenTax) sind zulässig – vorausgesetzt, sie sind vollständig, plausibel und nachvollziehbar (Kursangaben, Verbrauchsfolgeverfahren etc.).
- Finanzämter können Wallet-Adressen, Transaktions-Hashes, Wallet-Stände zum Jahresende und Software-Dokumentationen anfordern.
- Im Betriebsvermögen gelten zusätzlich GoBD-Anforderungen – etwa zur Verfahrensdokumentation, Unveränderbarkeit und Vollständigkeit elektronischer Software.
Das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) ist ein deutsches Gesetzesvorhaben zur Umsetzung der EU-Richtlinie DAC 8 (Richtlinie (EU) 2023/2226), das umfassende Melde- und Transparenzpflichten für Anbieter von Kryptodienstleistungen (z. B. Krypto-Börsen, Wallet-Provider) vorsieht.
Wen betrifft es?
Alle Anbieter von Kryptodienstleistungen, z. B. Handelsplattformen, Wallet-Provider, Staking-Anbieter.
Für Anleger heißt das: Viele Transaktionen werden künftig automatisch an die Finanzverwaltung übermittelt – unabhängig davon, ob Sie diese in Ihrer Steuererklärung angeben oder nicht.
Zeitplan laut Entwurf
- Start der Meldepflicht: Transaktionen ab 1. Januar 2026.
- Registrierungspflicht der Anbieter: bis 31. Juli 2026.
- Sorgfaltspflichten für Bestandskunden: müssen bis 1. Januar 2027 erfüllt sein (z. B. Einholung von Steuer-ID, Wohnsitzangaben, Selbstauskünften).
- Erste Meldung ans Bundeszentralamt für Steuern: für das Jahr 2026 bis 31. Juli 2027.
- Für einzelne Transaktionen (z. B. Tausch Coin gegen Coin) gilt als Stichtag in der Regel 1. Juli des Folgejahres.
Welche Daten werden gemeldet?
Name, Anschrift, Steuer-ID, Art der Transaktion, Datum, Menge, Wert in Euro, Wallet-Adressen und ggf. weitere Identifikatoren.
Damit wird es für die Finanzverwaltung deutlich einfacher, nicht erklärte Gewinne oder unvollständige Angaben zu erkennen.
Das BMF-Schreiben vom 6. März 2025 und das kommende KStTG markieren einen deutlichen Schritt hin zu mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit im Kryptobereich.
Für Anleger und Unternehmer heißt das: Die Dokumentationspflichten sind umfangreicher denn je, und ab 2026 wird die Finanzverwaltung viele Informationen automatisch erhalten.
Kurz & Knapp
- Lesedauer: 4 Minuten
- 12. Dezember 2025
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Carolin Hübsch
Steuerberaterin und Partnerin
