Ihr Experte für

Erben, Schenken, Nachfolgeplanung

Private Vermögensnachfolge strategisch planen

Unser

Leistungsumfang

Unser Team aus Steuerberatern und Rechtsanwälten begleitet Sie umfassend bei der Gestaltung, Strukturierung, Optimierung und Umsetzung Ihrer Vermögensnachfolge.

Wir beraten Sie dazu, wie Sie durch lebzeitige vorweggenommene Erbfolge mittels Schenkungen oder entsprechender Gestaltung des Testaments Steuerbefreiungen und Steuerfreibeträge nutzen können.
Sobald wir gemeinsam mit Ihnen einen Plan für die Übertragung Ihres Vermögens zu Lebzeiten gefunden haben, unterstützen wir Sie sowohl bei der Gestaltung des Übertragungsvertrags und beim Aufsetzen des Testaments als auch bei der Steuerdeklaration gegenüber dem Finanzamt. Selbstverständlich übernehmen wir auch die weitere Korrespondenz mit dem Finanzamt, prüfen Bescheide und führen Rechtsbehelfsverfahren.

Im Erbfall unterstützen wir Sie angefangen bei der Beantragung des Erbscheins, über die Anzeige der Erbschaft beim Finanzamt bis hin zur Erstellung der Erbschaftsteuererklärung inklusive der Grundbesitzbewertung für erbschaftsteuerliche Zwecke.

Unsere Leistungen

Kurz & Knapp

Erstellung von Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen

Anzeige von Erbschaften und Schenkungen beim Finanzamt nach § 30 ErbStG

Beratungen zum Erbrecht und zur Testamentsgestaltung

Planung der privaten Vermögensnachfolge

Bestimmen Sie Ihren

eigenen Kurs

Kaum eine andere Steuerart bietet so viele Gestaltungsmöglichkeiten wie die Erbschaft- und Schenkungsteuer. Diese bestehen zum einen im Vorfeld des Eintritts eines Erbfalls durch lebzeitige vorweggenommene Erbfolge mittels Schenkung oder entsprechende Gestaltung des Testaments, aber auch nach dem Eintritt des Erbfalls durch beispielsweise Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen oder Ausschlagung der Erbschaft.

Auch die Versorgung des Schenkers im Falle der lebzeitigen Übertragung von Vermögen oder des überlebenden Ehegatten im Todesfall sowie ggf. ein notwendiger Vermögensausgleich weichender Erben dürfen bei der Gestaltung der privaten Vermögensnachfolge nicht unberücksichtigt bleiben.

Bei der Planung Ihrer privaten Vermögensnachfolge bewerten wir im ersten Schritt das vorhandene Vermögen nach erbschaftsteuerlichen Grundsätzen und ermitteln die erbschaftsteuerliche Gesamtbelastung nach derzeitigem Stand.

Anschließend überlegen wir, wie die vorweggenommene Erbfolge sinnvoll gestaltet werden kann: Wo liegen Steuerspareffekte, soll ein Nießbrauch oder Wohnrecht gewährt werden und wie können die steuerlichen Freibeträge durch vorweggenommene Erbfolge und eine Testamentsgestaltung am besten genutzt werden? Macht das Berliner Testament Sinn oder sollte besser die gesetzliche Erbfolge gewählt werden und können zum Beispiel Personen als Vermächtnisnehmer eingesetzt werden? Wir zeigen Ihnen auch, wie hoch die Steuerersparnis hierdurch sein kann.