Ihr Experte für

Erneuerbare Energien

Wir sind Ihr zuverlässiger Partner für steuerliche Beratung im Bereich erneuerbare Energien

Unser

Leistungsumfang

Wir beraten seit über 25 Jahren umfassend im Bereich der erneuerbaren Energien – insbesondere bei Gesellschaftsstrukturen wie GmbH & Co. KGs mit großer Gesellschafterzahl, z. B. als Bürgerbeteiligungsgesellschaft. Unser Fokus liegt dabei auf steuerlicher, rechtlicher und betriebswirtschaftlicher Begleitung von Wind- und Wasserkraftanlagen, Solarthermie, Geothermie sowie Photovoltaikanlagen, ob nun Freiflächenanlagen (Freilandanlagen) oder Dachanlagen.

Unsere Leistungen

Kurz & Knapp

Betreuung großer Beteiligungsgesellschaften und Genossenschaften mit über 500 Kommanditisten/Mitgliedern

Ergebnismitteilungen und Steuerbescheinigungen für Kommanditisten

Jahresabschlüsse und Steuererklärungen

Beratung bei Projektstruktur & Rechtsformwahl

Wirtschaftlichkeitsanalysen

Beratung zu steuerlichen Besonderheiten z. B. Verluste im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen

Besondere Anforderungen in der steuerlichen Beratung von

Windkraftprojekten und Bürgerbeteiligungsgesellschaften

Projekte im Bereich Windkraft und Bürgerenergie sind in steuerlicher Hinsicht besonders anspruchsvoll. Die Vielzahl an Beteiligten, komplexe Vertragsgestaltungen sowie unterschiedliche Gesellschaftsformen erfordern eine hohe Spezialisierung.

Besondere Herausforderungen:

  • Transparenzpflichten gegenüber Kommanditisten:
    Die Erstellung von korrekten, nachvollziehbaren Ergebnismitteilungen ist entscheidend – insbesondere bei hunderten Beteiligten.
  • Ausschüttungen und steuerliche Behandlung:
    Die ordnungsgemäße Erstellung von Steuerbescheinigungen bei Ausschüttungen sowie die Einhaltung der Anforderungen der Finanzverwaltung sind essentiell.
  • Rechtsformgestaltung:
    Ob GmbH & Co. KG, Genossenschaft oder Projektgesellschaft – jede Struktur bringt eigene steuerliche und bilanziell relevante Besonderheiten mit sich.
  • Nachhaltige steuerliche Gestaltung:
    Gerade bei langfristig angelegten Projekten im Bereich Windkraft und Photovoltaik ist eine vorausschauende steuerliche Planung entscheidend – etwa bei Rücklagenbildung, Ergebnisverteilung oder Investitionsentscheidungen.

Mit unserem Fachteam beraten und begleiten wir Sie gerne.