Ihr Experte für

Grenzüberschreitende Arbeitnehmertätigkeit

Ihre berufliche Weiterentwicklung im Ausland – unser Know-how bei den steuerlichen Fragen

Unser

Leistungsumfang

Sie haben ein spannendes Jobangebot aus dem Ausland vorliegen oder möchten eine Tätigkeit in Deutschland beginnen? Wir beraten Sie im Vorfeld einer geplanten Auslandstätigkeit und erstellen auch die deutsche Einkommensteuererklärung mit Berücksichtigung der in- und ausländischen Einkünfte für Sie.

Wir beraten nicht nur Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, sondern auch Arbeitgeber, die ihre Mitarbeitenden ins Ausland entsenden.

Unsere Leistungen

Kurz & Knapp

Beratung im Vorfeld einer Auslandstätigkeit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Erstellung der Einkommensteuererklärung mit in- und ausländischen Einkünften

Digitale Arbeitsweise

Unsere Mitgliedschaft im

WIRAS Verbund International

Für die Beratung im ausländischen Staat können wir Ihnen Berufskollegen und Berufskolleginnen im jeweiligen Land durch unsere Mitgliedschaft im WIRAS Verbund International empfehlen.

Als Mitglied im WIRAS Verbund International garantieren wir Ihnen einen im jeweiligen Staat ansässigen Steuerberater oder Rechtsanwalt aus unserem Netzwerk der Deutsch spricht.

Steuerliche Fragen bei einer

Tätigkeit im Ausland

Die steuerlichen Aspekte einer Tätigkeitsaufnahme im Ausland sollten bereits im Vorfeld sorgfältig geprüft werden. Je nachdem, ob Sie Ihren bisherigen Wohnsitz aufgeben oder beibehalten, ob Ihre Familie mit umzieht oder nicht, können sich verschiedene Folgen für die Versteuerung Ihrer Einkünfte ergeben.

Neben dem nationalen deutschen Steuerrecht ist zu prüfen, ob mit dem ausländischen Staat ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht und was darin hinsichtlich der Besteuerung Ihrer Einkünfte geregelt ist. Wie kann verhindert werden, dass Sie sowohl im Heimatland als auch im Tätigkeitsstaat für dieselben Einkünfte Steuern bezahlen müssen?
Eventuell fallen Sie auch unter die Grenzgängerregelung mit einem unserer Nachbarstaaten oder es gelten für Sie als Geschäftsführer besondere Regelungen, die beachtet werden müssen.

Darüber hinaus erhalten Sie vielleicht besondere Gehaltsbestandteile wie entsendebedingte Zulagen, Mitarbeiterbeteiligungen, Boni oder Abfindungszahlungen, deren Besteuerung im internationalen Kontext geprüft werden muss.

Bei einem Wegzug ins Ausland ist es außerdem sehr wichtig, vorab zu wissen, ob steuerpflichtige Vorgänge dadurch ausgelöst werden, dass der deutsche Staat das Besteuerungsrecht an Ihren Einkünften verliert.
Arbeitgeber müssen prüfen, ob Lohnsteuereinbehaltungsverpflichtungen bestehen und welche Anträge ggf. vorab beim Betriebsstättenfinanzamt gestellt werden müssen.
Darüber hinaus können sich arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Fragen ergeben, bei denen Sie unsere Rechtsanwälte unterstützen können.

Sie halten sich im Ausland auf? Kein Problem: Wir stellen Ihnen die Plattform DATEV Meine Steuern zur Verfügung. Hier können Sie Ihre Belege für die Steuererklärung – auch bereits unterjährig – per Laptop oder Smartphone digital, sicher und sortiert für uns bereitstellen. Und für unser Beratungsgespräch vereinbaren wir einfach eine Videokonferenz.

Mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich des internationalen Steuerrechts unterstützen wir Sie umfassend und zuverlässig bei allen aufkommenden Fragen, um Ihren Auslandseinsatz auch steuerlich zum Erfolg zu bringen.