Ihr Experte für
Internationales Steuerrecht
Unser
Leistungsumfang
Wir betreuen Ihr Unternehmen hinsichtlich Betriebstätten und Tochtergesellschaften im Ausland zu den Themen Rechnungswesen, Einkünfteabgrenzung und Verrechnungspreisen.
Umgekehrt unterstützen wir ausländische Unternehmen bei der Aufnahme einer inländischen unternehmerischen Tätigkeit, der Einrichtung von Betriebsstätten und Zweigniederlassungen und der Gründung von Tochtergesellschaften unterschiedlichster Rechtsformen in Deutschland.
Bei im Inland ansässige Tochtergesellschaften von ausländischen Konzernen oder Muttergesellschaften kümmern wir uns um das Rechnungswesen (financial reporting), die Lohn- und Gehaltsabrechnung (payroll-services) sowie um die Erstellung aller erforderlichen Steuererklärungen.
Für grenzüberschreitende Lieferungen und Dienstleistungen beraten wir Sie gerne in allen umsatzsteuerlichen Fragen wie zum Beispiel Umsatzsteuermeldungen, zusammenfassende Meldungen, Vorsteuervergütungsverfahren, E-Commerce und OSS-Meldeverfahren. Auch die zollrechtliche Beratung gehört zu unserem Leistungsumfang.
Unsere Leistungen
Kurz & Knapp
Beratung bei der Gründung von ausländischen Tochtergesellschaften oder Betriebstätten
Beratung bei der Aufnahme unternehmerischer Tätigkeiten ausländischer Unternehmen in Deutschland
Umsatzsteuer & Zollrecht (z.B. Vorsteuervergütungsverfahren, OSS-Meldungen und Begleitung von Zollprüfungen)
Rechnungswesen, Lohn- und Gehaltsabrechnung & Steuerdeklarationen
Verrechnungspreisdokumentationen
Bilanzierung nach IFRS
Unsere Mitgliedschaft im
WIRAS Verbund International
Neben unseren eigenen Kompetenzen im internationalen Steuerrecht greifen wir auf unser Netzwerk an Berufskollegen aus dem WIRAS Verbund international zurück und pflegen hierzu Kontakte zu Steuerberatern, Rechtsanwälten und Wirtschaftsprüfern in den jeweiligen Ländern.
Als Mitglied im WIRAS Verbund International garantieren wir Ihnen einen im jeweiligen Staat ansässigen Steuerberater oder Rechtsanwalt aus unserem Netzwerk der Deutsch spricht.
Die Steuerberatung endet in Zeiten der Globalisierung längst nicht mehr an den deutschen Grenzen. Weder in sprachlicher noch in fachlicher Hinsicht. Grenzüberschreitende Lieferungen und Leistungen, Niederlassungen im Ausland oder gar eine Europäische SE sind heute der Regelfall und nicht mehr die Ausnahme.
So gründen Unternehmen Niederlassungen oder Produktionsstätten im Ausland oder entsenden Arbeitnehmer grenzüberschreitend. Auszugsweise sind wir hier für Unternehmen mit Sitz oder Niederlassungen in Ländern wie den USA, China, Japan, Frankreich, Israel, Schweiz oder Norwegen tätig.
Jetzt sind kompetente Berater gefragt, die eine inländische Tochtergesellschaft einer ausländischen Muttergesellschaft betreuen können. Ihre wirtschaftlichen Geschäftsbeziehungen und Investitionen über die Grenzen können wir im WIRAS Verbund für das Inland und Ausland beratend begleiten.
