Ihr Experte für
Steuer- und Betriebsprüfungen
Unser
Leistungsumfang
Im Rahmen einer Prüfung durch die Finanzverwaltung übernehmen wir den Schriftverkehr mit dem Finanzamt, begleiten die Prüfung vor Ort oder in unseren Räumlichkeiten und nehmen Stellung zu einzelnen steuerlichen Fragestellungen.
So weit als möglich, werden alle Prüfungen direkt bei MHP durchgeführt. Es kann aber auch vorkommen, dass die Prüfer an Amtsstelle prüfen, was insoweit die Beantwortung und Erledigung von Rückfragen etwas erschwert, da eine direkte persönliche Kommunikation vor Ort oftmals zweckmäßiger ablaufen kann.
Wenn eine Prüfung bei MHP erfolgt, stellen wir dem jeweiligen Prüfer entsprechende Räumlichkeiten zur Verfügung und bereiten alles rechtzeitig auf die anstehende Prüfung vor. Wir planen uns hierzu ausreichend Zeit ein und übernehmen in diesen Fällen jegliche Kommunikation mit dem Prüfer für Sie. Während der Prüfung steht selbstverständlich der zuständige Steuerberater und die entsprechenden Sachbearbeiter von MHP für den Prüfer bereit, damit Rückfragen zeitnah beantwortet und weiterführende Unterlagen übergeben werden können.
Ebenso bereiten wir die Schlussbesprechung zur Prüfung vor, die üblicherweise den Abschluss der Betriebsprüfung bildet. Schlussendlich prüfen wir auch den Abschlussbericht und etwaige Änderungsbescheide.
Unsere Leistungen
Kurz & Knapp
Begleitung der Prüfung in Ihren oder unseren Räumlichkeiten
Stellungnahme zu einzelnen steuerlichen Fragestellungen
Begleitung beim Abschlussgespräch
Prüfung des Prüfungsberichts und von Änderungsbescheiden
Weiterführende
Informationen
Die Betriebsprüfungen stellen ein wesentliches Element der Finanzverwaltung zur Überprüfung der für die Bemessung der Steuern maßgeblichen Besteuerungsgrundlagen der Steuerpflichtigen dar.
Eine Prüfungsanordnung der Finanzverwaltung ist kein Grund zur Beunruhigung, allerdings ist es wichtig, sich auf Betriebsprüfungen vorzubereiten und einen Partner in steuerlichen Angelegenheiten an seiner Seite zu haben, welcher Erfahrung und Routine in diesen Angelegenheiten mitbringt.
Jedes Unternehmen wird durch das Finanzamt in regelmäßigen Abständen einer umfassenden Überprüfung unterzogen. Großbetriebe unterliegen in aller Regel einer sogenannten Dauerprüfung.
Aber auch Unternehmen, die nicht als Großbetrieb beim Finanzamt erfasst sind, können aus Gründen der Auffälligkeit in den Steuererklärungen, die Zweifel an der Richtigkeit der Daten möglich erscheinen lässt oder auch allein aufgrund des Zufallsprinzips, geprüft werden.
Das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen berechtigt den Fiskus seit dem 01.01.2018 auch, die Kassenaufzeichnungen unangekündigt in Form einer sogenannten Kassennachschau zu prüfen. Eine Kassennachschau erstreckt sich auf alle Arten von Kassen: Neben computergestützten Kassensystemen können auch Registrierkassen und offene Ladenkassen überprüft werden. Gegenstand der Prüfung können außerdem auch Waagen mit Registrierkassenfunktion, Taxameter und Geldspielgeräte sein.
Schwerpunkte einer
Steuerprüfung
Eine Kassennachschau kann unangekündigt erfolgen. Dies wird sehr wahrscheinlich die Regel sein.
Durch das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz ist seit 2010 auch bei privaten Steuerzahlern eine Steuerprüfung möglich, wenn die positiven Einkünfte des Steuerpflichtigen den Betrag von 500.000 EUR überschreiten. Allein der Tatbestand des Gutverdienens rechtfertigt dabei die Prüfung ohne besondere weitere Begründung.
Unabhängig davon kann bei begründetem Verdacht für eine Steuerstraftat eine Steuerprüfung erfolgen, beispielsweise bei Verdacht auf Steuerhinterziehung.
Typische Schwerpunkte einer Steuerprüfung sind
- die Bewertung des Anlage- und Umlaufvermögens
- die Kontrolle der Fahrtenbücher
- Verträge mit Angehörigen
- Geschenke und Bewirtungskosten
- das häusliche Arbeitszimmer
- die Einlagen und Entnahmen des Unternehmers
- Bewertung von Rückstellungen
Besonderheiten in der Betriebsprüfung treten in der Praxis regelmäßig bei den Unternehmen auf, die den „bargeldintensiven Betrieben“ zuzuordnen sind, wie zum Beispiel, System-Gastronomie, Friseure, Bäckereien und Metzger oder Eisdielen.