Ihr Experte für
Umstrukturierung von Unternehmen durch Umwandlung
Unser
Leistungsumfang
Unser interdisziplinäres Team aus Steuerberatern und Rechtsanwälten ermöglicht eine umfassende steuer- und zivilrechtliche Beratung sowie Begleitung bei Unternehmenskäufen, Due Diligence, Management-Buy-outs, Umstrukturierungen, Umwandlungen, Verschmelzungen, Einbringungen, Holdingstrukturen, Mitarbeiterbeteiligungen sowie der Unternehmensnachfolge und Erbregelung für unternehmerisches Vermögen.
Dank unseres interdisziplinären Teams bieten wir Ihnen umfassende Beratung und Begleitung – von steuer- und gesellschaftsrechtlichen Aspekten bis zur praktischen Umsetzung – aus einer Hand.
Unsere Leistungen
Kurz & Knapp
Beratung und Gestaltung zu Umwandlungsvorgängen
Enge Zusammenarbeit unseres Steuerteams mit unserer Rechtsabteilung
Individuelle Vertragsgestaltung
Begleitung der Umsetzung – inklusive Buchführungs-Migration bei Verschmelzung
Beratung und Gestaltung von Rechtsformwechseln
Beratung und Gestaltung von Verschmelzungen, Spaltungen oder Einbringungen
Strukturwandel gestalten:
Gesellschaftsrechtliche und steuerliche Umstrukturierungen
Unternehmensumstrukturierungen erfolgen im Rahmen folgender gesellschaftsrechtlicher betrieblicher oder steuerlich motivierter Vorgänge:
- Rechtsformwechsel aus einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft oder aus der Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft
- Die Verschmelzung zweier oder mehrerer Unternehmen zu einem neuen vergrößerten Gesamtunternehmen
- Die Aufteilung von Unternehmen in mehrere neue Unternehmen oder Gesellschaften durch Aufspaltung, Abspaltung oder Ausgliederung von Unternehmen oder Betriebsteilen
- Die Einbringung von Betrieben, Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen in neue Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften
- Die Einbringung von Unternehmens- oder Gesellschaftsanteilen zur Gründung oder Erweiterung von Holdingstrukturen
- Abschluss von Ergebnisabführungsverträgen
- Die Aufnahme neuer Gesellschafter in bestehende Unternehmen, Betriebe oder Gesellschaften
- Die Vorbereitung der Unternehmensnachfolge durch Neustrukturierung betrieblichen Vermögens
- Die Trennung in Besitz-und Betriebsunternehmen
Rechtsgrundlagen sind das Umwandlungsgesetz (UmwG), das Umwandlungsteuergesetz und der BMF-Umwandlungssteuererlass vom 11.11.2011 – IV C 2 – S 1978 b/08/10001 sowie weitere Regelungen im HGB, AktG, im Einkommensteuergesetz und dem Körperschaftsteuergesetz.
Strategische Neuausrichtung:
Gründe und Ziele der Unternehmensumstrukturierung
Die Rahmenbedingungen eines Unternehmens können sich ändern, weil das Unternehmen z. B. mittlerweile andere Produkte produziert und/oder verkauft. Hier kann sich aus haftungsrechtlichen Gründen ein Wechsel der Gesellschaftsform (in die Kapitalgesellschaft oder GmbH & Co. KG) anbieten. Auslöser für Umstrukturierungen können aber auch steuerliche Änderungen oder arbeitsrechtliche Erwägungen sein.
Die häufigsten zivilrechtlichen Gründe für eine Umstrukturierung sind:
- Haftungsbegrenzungen
- Sicherung von Vermögensteilen gegen Insolvenzgefahren
- Neustrukturierung nach einem Unternehmenskauf oder mehreren Unternehmenskäufen
- Vorbereitung der Unternehmensnachfolge
- Neustrukturierung der Unternehmensgruppe oder des Konzerns wegen Todes der Unternehmerführungspersönlichkeit oder seines altersbedingten Rückzuges aus der aktiven Unternehmensführung
- Neustrukturierung der Leitungsebene
- Mitarbeiterbeteiligungen
- Erbregelung des betrieblichen und unternehmerischen Vermögens
- Geschäftsleitende Holding
- Bildung von Profitcentern
- Vorbereitung von Unternehmensverkauf oder Betriebsteilen
Die Umstrukturierung kann aber auch rein steuerlich motiviert sein:
- Nutzung der Körperschaftsteuerregelung des § 8b KStG
- Nutzung von Vorteilen der Personengesellschaftsbesteuerung und der Mitunternehmerschaften
- Neustrukturierung von Sonderbetriebsvermögen
- Schaffung von Verlustverrechnungsmöglichkeiten
- Nutzung erbschaftsteuerlicher Vorteile nach §§ 13a, 13b ErbStG
- Vermeidung von Grunderwerbsteuer
- Nutzung steuerlicher Freibeträge bei Gewerbesteuer oder im Gemeinnützigkeitsrecht