Ihr Experte für
Lohn und Gehalt
Unser
Leistungsumfang
Die moderne Personalverwaltung ist der Dreh- und Angelpunkt Ihres Unternehmens. Perfekt geführte Beschäftigte sind das Fundament Ihrer Tätigkeit. Wir bieten ein modernes Personalmanagement, abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse, beginnend von der reinen Gehaltsabrechnung bis hin zum modernen Personalmanagement mit Gehaltsvergleichen, Auswertungen und unter Einsatz modernster IT- und Digitalisierungstechniken.
Zu Ihrem Vorteil arbeiten wir zu 100 % digital, bieten Ihnen die Möglichkeit der digitalen Zeiterfassung und Personalakte über DATEV Gehalt.
Neben der klassischen Gehaltsabrechnung beraten wir Sie intensiv in sämtlichen Fragen der modernen Gehaltsgestaltung, im Arbeitsrecht und bei allen anfallenden Fragen des Sozialversicherungs- und Steuerrechts. Natürlich begleiten wir auch Ihre Betriebsprüfungen und wehren unberechtigte Forderungen erfolgreich für Sie ab.
Unsere Leistungen
Kurz & Knapp
Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen
Personalmanagement und Payroll-Services
Beratung und Gestaltung im Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht
Beratung und Gestaltung Lohn- Gehaltsoptimierung
Baulohn
Begleitung von Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen
Wir unterstützen
Sie gerne
Für deutsche Tochterunternehmen international agierender Unternehmen bieten wir zudem den umfassenden Payroll-Services an.
Neben der termingerechten Erstellung der Lohnabrechnungen, Beitragsnachweise zu den Sozialversicherungszweigen, der Künstlersozialversicherung oder der Künstlersozialabgabe, Lohnsteuer-Anmeldungen sowie sämtlichen prüfungsrelevanten und individuellen Auswertungen, sehen wir es als unsere Aufgabe an, Sie rund um das Thema Lohn, Gehalt und Mitarbeiter-Incentives zu betreuen und zu beraten.
Auszug unserer Tätigkeiten für Sie
- Erstellen sämtlicher Behördenbescheinigungen und Statistiken
- Erforderliche Meldungen Lohnnachweis, Berufsgenossenschaft, Schwerbehindertenabgabe, PSVaG, Sofortmeldung
- Erstattungsanträge Entgeltsfortzahlung Krankheitstage, Mutterschutz, Infektionsschutzgesetz, Kurzarbeitergeld
- Datentransfer digital in Ihr betriebliches Rechnungswesen
- Beantragung der Entsendungsbescheinigung A1
- Beratung zu Langzeitarbeitskonten, Wertguthaben und Altersteilzeitverhältnissen
- Verwaltung Urlaub, Kostenstellen, Fehlzeiten
- Kommunikation mit Krankenkassen, Finanzamt, SOKA-Bau, Malerkasse
- Betreuung aller Lohnsteuer-Außenprüfungen
- Betreuung aller Prüfungen der Sozialversicherung, des Prüfungsdienstes der Deutschen Rentenversicherung und Berufsgenossenschaften in unserem Haus oder digital (euBP)
- Berechnung von Arbeitgeberkosten bei Gehaltserhöhungen, zusätzlichen Sachzuwendungen oder bei der Neueinstellung von Arbeitnehmern Mahlzeitengestellung, Betriebsveranstaltung
- Erstellung von Datenanalysen zu Ihren Personalstamm- und Bewegungsdaten und Gehaltsstrukturen
- Beratung zum Thema Gehaltsoptimierung, Gehaltsextras, Incentives und lohnsteuerfreien oder pauschalierungsfähigen Zusatzleistungen und Sachzuwendungen wie Pkw-Nutzung, Jobticket und Jobrad, der betrieblichen Gesundheitsförderung und betrieblichen Altersvorsorge
- Lohnsteuerfreie Nacht-, Sonn und Feiertagszuschläge
- Fragen zum Mindestlohngesetz und Stundennachweise zum Mindestlohn
Betriebliche
Altersvorsorge
Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, Ihren Arbeitnehmern Durchführungswege für eine persönliche betriebliche Altersvorsorge anzubieten. Hierzu müssen Sie seit dem 01.01.2022 zudem einen verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15 % leisten.
Hierzu empfehlen wir Ihnen keine konkreten Produkte – aber wir beraten und begleiten Sie bei der Auswahl eines oder mehrerer der möglichen Durchführungswege Direktzusage, Direktversicherung, Pensionsfonds oder Pensionskasse oder überbetriebliche Unterstützungskasse, deren Einrichtung in Ihrem Unternehmen bzw. Umsetzung der betrieblichen Altersvorsorge.
Dabei ist insbesondere zu prüfen, welche gesetzliche Förderung möglich ist, wie viel Gehalt der Arbeitnehmer in Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge umwandeln kann und wieviel Sie als Arbeitgeber verpflichtend oder freiwillig bezuschussen müssen oder wollen, welche sozialversicherungsrechtlichen und steuerlichen Vorteile sich ggf. ergeben und welche Lösungen für Sie als Arbeitgeber in der Praxis einfach umzusetzen sind.
Mitarbeiterentsendung
ins Ausland
Wir beraten Unternehmen und Mitarbeiter in Fragen des grenzüberschreitenden Mitarbeitereinsatzes oder der Mitarbeiterentsendung in steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht. Egal ob eine Expatriierung oder eine Impatriierung, outbound oder inbound ansteht, können wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Wir können Ihnen auch fachkompetente Kollegen in den jeweiligen Tätigkeitsstaaten oder neuen Wohnsitzstaaten aus unserem internationalen Netzwerk empfehlen.