Steuerliche Beratung von

Erben- und Grundstücksgemeinschaften mit Immobilienbesitz

Sie sind gemeinsam mit weiteren Personen Eigentümer einer Immobilie? Dann unterstützen wir Sie gerne, von der Beratung bis hin zur Steuererklärung.

Unser

Leistungsumfang

Wenn mehrere Personen gemeinsam Eigentum verwalten, entstehen steuerliche und rechtliche Fragen. Wir helfen Ihnen, den Überblick zu behalten und Ihre Pflichten effizient zu erfüllen.

Eine Erbengemeinschaft entsteht automatisch, wenn mehrere Erben gemeinsam Vermögen – z. B. Immobilien – erben. Die Gemeinschaft besteht bis zur vollständigen Erbauseinandersetzung.

Bei einer Grundstücksgemeinschaft schließen sich mehrere Personen bewusst zusammen, um gemeinsam ein Grundstück oder eine Immobilie zu besitzen und zu verwalten – unabhängig von einer Erbsituation.

Gemeinschaftliches Eigentum bringt Chancen, aber auch Herausforderungen. Ob Sie als Erbengemeinschaft eine geerbte Immobilie verwalten oder als Grundstücksgemeinschaft gemeinsam investieren – wir sorgen dafür, dass Ihre steuerlichen Pflichten korrekt und fristgerecht erfüllt werden.

Dabei kümmern wir uns um alle Fragen rund um vermietete Immobilien, wie die optimale steuerliche Behandlung von Mieteinnahmen, möglichen Abschreibungen, Sanierungsaufwendungen und Werbungskosten – von der Gründung der Gesellschaft bis zur Auseinandersetzung.

Unsere Leistungen

Kurz & Knapp

Beratung zu Einkünften

Erstellung der Feststellungserklärung

Beratung oder Umstrukturierung (steuerlich und rechtlich)

Steuerliche Aspekte bei

Grundstücks- und Erbengemeinschaften

Bei gemeinschaftlichem Immobilienbesitz muss eine sogenannte Feststellungserklärung beim Finanzamt abgegeben werden. Dadurch werden Einkünfte, Werbungskosten und Beteiligungsverhältnisse einheitlich festgestellt. Anschließend werden diese auf die einzelnen Mitglieder verteilt – z. B. via Anlage V bei Vermietungseinkünften.

Das Finanzamt erlässt einen Bescheid, in dem die Anteile jedes Miteigentümers ausgewiesen sind – als Grundlage für deren persönliche Einkommensteuer.
Mieteinnahmen und Ausgaben werden anteilig nach Eigentumsanteilen verteilt. Gemeinschaftliche Kosten wie Reparaturen, Versicherungen oder Abschreibungen werden anteilig geltend gemacht.

Persönliche Finanzierungskosten (z. B. Zinsen für den Krediterwerb) sind Sonderwerbungskosten – nur vom jeweiligen Eigentümer absetzbar. Bei der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft müssen Einkommensteuer, Schenkungsteuer und oftmals unbeachtet – die Grunderwerbsteuer – betrachtet werden.