Recht

Wussten Sie, dass..?

… Vorsorge fürs Leben wichtig ist und zugleich an bestimmte Vorgaben gebunden ist? Ein persönlicher Überblick aus anwaltlicher Sicht

Vorsorge klingt nach „irgendwann einmal“. Juristisch betrachtet ist es aber ein aktuelles Thema. Wer ein paar zentrale Weichen stellt, sorgt dafür, dass die eigenen Wünsche respektiert werden – im Ernstfall, bei Krankheit und natürlich im Erbfall.

Vorsorge klingt nach „irgendwann einmal“. Juristisch betrachtet ist es aber ein aktuelles Thema. Wer ein paar zentrale Weichen stellt, sorgt dafür, dass die eigenen Wünsche respektiert werden – im Ernstfall, bei Krankheit und natürlich im Erbfall.

Im Folgenden geben wir Ihnen einen kompakten, praxisnahen Überblick über die wichtigsten Bausteine der eigenen Vorsorgeplanung:

  • Regelungen für den Erbfall (gesetzliche Erbfolge, Testament, Erbvertrag, Beisetzung)
  • Vorsorgevollmacht mit Betreuungsverfügung
  • Patientenverfügung
  • Sorgerechtsverfügung für minderjährige Kinder
  • Bestattung und Versorgung von Haustieren

Was passiert mit meinem Vermögen im Erbfall?

Gesetzliche Erbfolge: Was passiert ohne Testament?

Wenn Sie kein Testament oder keinen Erbvertrag errichten, gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge. Wer dann erbt, richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad und dem Ehegattenstatus (z. B. Ehegatte und Kinder; ohne Kinder: Eltern, Geschwister usw.). Ein Ehegatte erhält darüber hinaus oft eine erbrechtliche „Zugabe“ über den Güterstand, den sog. Zugewinnausgleich im Todesfall.

Wichtig ist: Die gesetzliche Erbfolge ist ein Auffangnetz und nicht zwingend das, was Sie tatsächlich wollen – und, häufig genauso wichtig, was steuerlich sinnvoll ist. Viele Mandantinnen und Mandanten sind überrascht, wer im Ergebnis alles mit am Tisch sitzt – etwa entfernte Verwandte oder die Ex-Partnerin bzw. der Ex-Partner, wenn nichts sauber geregelt ist.

Testament und Erbeinsetzung

Durch ein Testament können Sie frei bestimmen, wer Erbe werden soll. Dabei sind einige Kernpunkte zu beachten:

  • Erbeinsetzung: Sie bestimmen eine oder mehrere Personen als Erben. Formulierungen wie „Mein Sohn A soll mein Alleinerbe sein“ oder „Meine Kinder erben zu gleichen Teilen“ sind typisch.
  • Gesetzliche Erben bedenken: Wenn Sie „meine gesetzlichen Erben“ einsetzen, meint das diejenigen, die nach Gesetz zum Zeitpunkt des Erbfalls erben würden, und zwar im Verhältnis ihrer gesetzlichen Anteile.
  • Form: Ein privatschriftliches Testament muss vollständig handschriftlich geschrieben und unterschrieben sein.

Typische Fehler aus der Praxis:

  • Es werden nur einzelne Gegenstände verteilt („die Wohnungseinrichtung bekommt X“), ohne eine klare Erbeinsetzung. Dann bleibt unklar, ob X wirklich Erbe oder nur Vermächtnisnehmer sein soll.
  • Überschriften wie „Generalvollmacht“ oder „Betreuungsverfügung“ enthalten mitunter Wünsche zur Beerdigung oder zur Vermögensnachfolge – ohne Testierwillen sind dies regelmäßig keine Testamente.
  • Denken Sie daran, alle Vermögensgegenstände zu regeln, vor allem auch Ihre digitalen Daten und Zugänge, die ansonsten je nach Anbieter gelöscht werden.
  • Denken Sie nicht erst im hohen Alter an die möglichen Wege der Vermögenszuwendungen, sondern gestalten Nachfolgethemen auch steuerlich sinnvoll zu Lebzeiten, sodass steuerliche Freibeträge gegebenenfalls mehrfach ausgenutzt werden können. Zudem ermöglichen zielgerichtete Planungen, steuerlich relevante Werte, z. B. von Immobilien, durch Nießbrauchsrechte herabzusenken.

Vermächtnis und Auflage – wenn jemand nur etwas Bestimmtes bekommen soll

Neben der Erbeinsetzung können Sie:

  • Vermächtnisse anordnen: Bestimmte Personen erhalten einzelne Gegenstände oder Geldbeträge („Mein Neffe B erhält 10.000 Euro.“). Der Erbe muss das Vermächtnis erfüllen.
  • Auflagen bestimmen: Sie können den Erben verpflichten, bestimmte Handlungen vorzunehmen, etwa die Pflege des Grabes, die Versorgung eines Haustieres oder die Organisation einer bestimmten Bestattungsform.
  • Gerade für Bestattungswünsche oder Tierversorgung ist das Vermächtnis bzw. die Auflage ein sehr praxistaugliches Instrument (dazu unten noch ausführlicher).
  • Kennen Sie auch die Möglichkeiten eines Supervermächtnisses? Hiermit werden die steuerlich optimierte Gestaltung und faire Verteilung der Vermögenswerte eines Nachlasses kombiniert.

 

Kurz & Knapp
  • Lesedauer: 4 Minuten
  • 3. August 2026

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Maximilian Marxen

Maximilian Marxen

mmarxen@mhp-kanzlei.de