Der 31. Januar 2023 naht und viele Grundsteuererklärungen sind noch nicht erstellt.
Nach aktuellen Presseberichten wurden bislang nur 49% der Grundsteuererklärungen eingereicht. In Anbetracht der bald auslaufenden Frist stellt sich die Frage – und nun?
Ob eine weitere Fristverlängerung gewährt wird, ist unbekannt. In Anbetracht der niedrigen Quote erscheint dies geboten, auch wenn die Finanzverwaltung die Nichtabgaben dem Vernehmen nach nicht mit Zwangsgeldern sanktionieren möchte. Die Gesetzgebung hüllt sich jedenfalls in Schweigen. Auf den ersten Blick scheint alles ganz einfach, der zweite Blick lässt Zweifel aufkommen, ob alles wirklich so einfach ist. Wie man so schön sagt, es kommt darauf an. Die ARD hat dies auf vergnügliche Art und Weise dargestellt.
Und – was viele nicht wissen…
sind ebenso zu erheben und zu bewerten.
Fragen nach der Verfassungswidrigkeit und erste anhängige Verfahren…
Standardeinsprüche sind notwendig
Können wir Sie unterstützen?
Unser Grundsteuerteam wird zum 31.01.2023 eine Erledigungsquote von über 90% aufweisen
Sie haben Ihre Grundsteuererklärung noch nicht erstellt und möchten dies erledigt wissen – sprechen Sie uns an. Vielleicht können wir Ihnen behilflich sein und die Arbeit abnehmen. Eine kurze Mail an grundsteuer@mhp-kanzlei.de oder ein Anruf unter 0721 / 96 33 0 – und Sie erhalten zeitnah eine Rückmeldung.
Das Grundsteuer-Team von Maisenbacher Hort + Partner
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