Am 31.01.2023 ist die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärungen ausgelaufen.
Viele Erklärungen wurden bislang noch nicht eingereicht. Nun werden vermutlich die Finanzverwaltungen mittels Erinnerungen an die Abgabe erinnern. Sanktionen sind laut Presseberichten (noch) nicht vorgesehen.
In einer teilweise noch unbekannten Frist, dem 31.03.2023, geht es um die Abgabe für Land- und Forstwirtschaftliche Grundstücke, Wiesen und Äcker. Was hierzu gut zu wissen ist:
Unser Grundsteuerteam hat zum heutigen Tag alle Erklärungen erledigt und widmet sich nun den Grundsteuererklärungen zum 31.03.2023.
Sie haben Ihre Grundsteuererklärung noch nicht erstellt und möchten dies erledigt wissen oder benötigen Hilfe bei der Erstellung?
Eine kurze Mail an Grundsteuer@MHP-Kanzlei.de oder ein Anruf unter 0721 / 96 33 0 – und Sie erhalten zeitnah eine Rückmeldung.
Das Grundsteuer-Team von Maisenbacher Hort + Partner
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