Schlussabrechnungen zu den Überbrückungshilfen

Viele Zweifelsfragen ungeklärt

Für alle Programme zu den unterschiedlichen Überbrückungshilfen bis hin zur November und Dezemberhilfe sind Schlussabrechnungen bis zum 30.06.2023 zu erstellen. Da aktuell aber zahlreiche Zweifelsfragen mit dem zuständigen Ministerium ungeklärt sind, es keine verlässlichen FAQ` s gibt und daher eine korrekte Schlussabrechnung ohne Haftungsrisiken nicht möglich ist, warten wir mit einer Antragsstellung bis zum vierten Quartal 2022 zu. Dies auch vor dem Hintergrund, dass Jahresabschlüsse und Steuererklärungen bis 2021 Vorrang genießen und auch als Grundlage hierfür benötigt werden.

Darüber hinaus wollen wir abwarten, ob die Frist nicht bis zum 31.12.2023 verlängert wird, da die jetzige Frist ohnehin zu kurz bemessen ist.

Steffen Hort
Steuerberater und Partner

Patrick Heinold
Steuerberater und Partner

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