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Grundsteuerreform

Reform der Grundsteuer, Erklärungsabgabe bis 31.10.2022

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 10.04.2018 die Verfassungswidrigkeit der der Grundsteuer zugrunde liegenden, veralteten Einheitswerte festgestellt. Dadurch war der Gesetzgeber verpflichtet, bis zum 31.12.2019 eine Neuregelung zu schaffen, die am 08.11.2019 vom Bundesrat verabschiedet wurde. Auf den ersten neuen Hauptfeststellungszeitpunkt am 01.01.2022 muss deutschlandweit eine Neubewertung der Grundstücke und land- und forstwirtschaftlichen Betriebe erfolgen. Die Bewertung erfolgt künftig anhand dieser Grundsteuerwerte an Stelle der bisherigen Einheitswerte und kann hinsichtlich des Bewertungsverfahrens von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein, insbesondere geht hier Baden-Württemberg einen eigenen Weg. Die Grundstückseigentümer werden von der Finanzbehörde zur Abgabe einer Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte aufgefordert. Nach aktuellem Stand können ab dem 01.07.2022 die Feststellungserklärungen an die Finanzverwaltungen übermittelt werden, die Übermittlungen sollen am 31.10.2022 abgeschlossen sein. Je nach Bundesland kann es zu unterschiedlichen Übermittlungsfristen kommen. Neue Grundsteuerbescheide auf Basis dieser neuen Grundsteuerwerte werden ab dem 01.01.2025 wirksam.

Selbstverständlich steht Ihnen bei der Grundsteuerreform das MHP-Team zur Seite.

Ihre Kontaktpersonen:

Susanne Kispert, Steuerberater und
Steffen Hort, Steuerberater und Partner

grundsteuer@mhp-kanzlei.de