Als erste Anlaufstelle für Ihre Fragen haben wir Ihnen zu folgenden Themen drängende Fragen und unsere Antworten darauf zusammengestellt:
Die Steuerfahndungsprüfung, durchgeführt von den regional ansässigen Steuerfahndungsstellen, stellt in aller Regel ein Strafverfahren dar. Diese Steuerstrafverfahren, also die Strafverfolgung wegen des Vorwurfes einer angeblich begangenen Steuerhinterziehung – zeichnet sich durch einen sogenannten Verfahrensdualismus aus. Auf der einen Seite wird das Strafverfahren wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung nach den Regeln der Strafprozessordnung durchgeführt, auf der anderen Seite gilt es das steuerliche Festsetzungsverfahren nach den Regeln der Abgabenordnung zu betrachten.
Durch die Verzahnung von Steuerrecht, materiellem Strafrecht und Strafprozessrecht werden bei Steuerfahndungsprüfungen Kenntnisse und Erfahren verlangt, die oftmals der Begleitung eines Steuerberaters und einem Rechtsanwalt erfordern.
Eine Steuerfahndungsprüfung kann durch verschiedenste Ereignisse ausgelöst werden. Je nach Ablauf einer Betriebsprüfung kann eine solche in ein Steuerstrafverfahren übergeleitet werden, es ergehen anonyme Anzeigen über vermeintliche Verfehlungen, der ungeliebte geschiedene Ehegatte plaudert über vermeintliches, unversteuertes Vermögen oder unachtsame eigene Handlungen lösen ein solches Ereignis aus. Wer heute am wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt, kann schnell in ein Steuerstrafverfahren verwickelt werden – als Beschuldigter oder Zeuge. Gerade unrichtige oder unvollständige Steuererklärungen ziehen aufgrund der verschärften Vorschriften wie zum Beispiel zur Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung schnell steuerstrafrechtliche Ermittlungen nach sich.
In einer solchen Situation gilt es Ruhe zu bewahren und es ist unverzüglich ein hierfür geeigneten Berater zu Rate zu ziehen. Denn durch unbedachte Äußerungen, Unwissenheit zum Verhalten in einer solchen Situation oder die voreilige Vorlage von Unterlagen können zu verheerenden Konsequenzen in einem solchen Verfahren führen. Denn bei einer Steuerfahndungsprüfung handelt es sich nicht um eine zufällig angeordnete Betriebsprüfung, sondern vielmehr eine zuvor wohl vorbereitete Untersuchungsaktion, die von versierten und sehr kompetenten Steuerfahndern durchgeführt wird. Möglicherweise wurden Sie zuvor schon beobachtet oder Geschäftspartner wurden bereits aufgesucht.
In aller Regel zeichnet sich eine optimal betreute Steuerfahndungsprüfung dadurch aus, dass die Unterlagen und möglicherweise fehlenden Angaben und Zahlen schnellstmöglich sehr sorgfältig aufbereitet werden, damit die Angelegenheit schnell zu den Akten gelegt werden, die strafrechtliche Würdigung zeitnah ausgesprochen werden kann und das Strafmaß minimiert werden kann.
Weiterhin ist Voraussetzung für eine Begleitung im Strafverfahren, dass die Beteiligten – Betroffene, Steuerberater und Rechtsanwälte – eng und vertrauensvoll zusammen arbeiten.
Einen Steuerberater unter der Vielzahl der Anbietet auszuwählen oder sich nunmehr für einen Wechsel des Steuerberaters zu entscheiden, will wohl überlegt sein. Wir wissen um diesen Umstand, gleichwohl wir Sie natürlich für uns gewinnen möchten.
Eine solche Entscheidung bedarf einer reiflichen Überlegung, wobei Sie hierzu zunächst die Kanzlei und die für Sie zuständigen Ansprechpartner kennenlernen müssen. Hierzu bieten wir Ihnen ein völlig unverbindliches und selbstverständlich kostenfreies Erstgespräch bei uns in der Kanzlei an. Sie lernen uns, unsere Räumlichkeiten, unsere Mitarbeiter und unsere Dienstleistungen sowie Service kennen. Nach diesem Gespräch verfügen Sie über alle Informationen über uns, die Sie für Ihre Entscheidung benötigen.
Zu unterscheiden ist ein solches ersten kostenloses Kennenlerngespräch von der kostenlosen Erstberatung. Eine von uns erbrachte Beratung, auch eine Erstberatung, wird von uns stets in Abrechnung gebracht. Dies alleine schon vor dem Hintergrund, dass wir für unsere Tätigkeiten nur dann haftpflichtversichert sind, wenn diese entgeltlich erbracht wurden.
Wir verfügen über zwei „Mandantenportal“, die wir ausschließlich unseren Mandanten zur Verfügung stellen. Hierbei handelt es sich um Anwendungen, mit denen wir unsere Mandanten einerseits Programme rund um das betriebliche Rechnungswesen zur Verfügung stellen und andererseits um eine „Datendrehscheibe“, mit der wir Auswertungen und Unterlagen ohne E-Mail-Verkehr übersenden und empfangen.
Zunächst laden wir Sie zu einem ersten völlig unverbindlichen und selbstverständlich kostenfreien Erstgespräch in unsere Kanzlei ein. Nach dem ersten Kennenlernen erstellen wir Ihnen die von Ihnen gewünschten Tätigkeiten ein Angebot. Im Anschluss an eine positive Entscheidung Ihrerseits veranlassen wir alles weitere für Sie.
Hier wären bspw. zu nennen:
Dipl. Finanzwirt (FH)
Steuerberater
Telefon+49 721 9633-0
Dipl. Betriebswirt (FH)
Steuerberater
Telefon+49 7221 504848-0