Unternehmensnachfolge

Bei inhabergeführten Unternehmen zählt die Übergabe des Unternehmens oder Gesellschaftsanteils oftmals zu den wichtigsten Aufgaben im Leben eines Unternehmers. Die Unternehmensnachfolge bedarf einer langfristigen Planung, einer sorgfältigen Gestaltung, Strukturierung, Optimierung sowie einer ebenso sorgfältigen Umsetzung.

Der Unternehmer sollte bereits zu Lebzeiten gewisse Vorkehrungen treffen, um im Krankheits- und Todesfall für die Sicherung der Führung der Geschäfte und Handlungsfähigkeit in seinem Unternehmen Sorge zu tragen. Mit einer Vorsorge- und Generalvollmacht setzt der Unternehmer eine Vertrauensperson für den Fall ein, wenn er selbst nicht in der Lage ist, die persönlichen Dinge des täglichen Lebens und unternehmerischen Angelegenheiten selbst zu regeln. Das Unternehmertestament bildet die Grundlage für die Gestaltung der Unternehmensnachfolge. Bereits zu Lebzeiten kann der Unternehmer im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge durch Schenkung an die nachfolgende Generation Gesellschaftsanteile übertragen, um steueroptimiert Steuerbefreiungen und Freibeträge zu nutzen.

Unser Team aus Steuerberatern und Rechtsanwälten begleitet Sie umfassend bei der Gestaltung, Strukturierung, Optimierung und Umsetzung Ihrer Unternehmensnachfolge.

 

 

  • Erbrechtliche, gesellschaftsrechtliche und steuerliche Analyse Ihrer aktuellen Situation im Hinblick auf einen möglichen Todesfall
  • Entwicklung einer maßgeschneiderten Unternehmens- und Vermögensstruktur für die Nachfolge
  • Wahl/Wechsel der Rechtsform des Unternehmens unter Berücksichtigung der ertragsteuerlichen und erbschaft-/ bzw. schenkungsteuerlichen Aspekte
  • Trennung von Vermögenswerten zur Steueroptimierung unter Berücksichtigung der testamentarischen Vorgaben
  • Einbeziehung von Stiftungen
  • Versorgungskonzepte für Übergeber, überlebenden Ehegatten oder andere Familienmitglieder und Vermögensausgleiche weichender Erben

 

 

  • Unternehmensbewertung für erschaft- und schenkungsteuerliche Zwecke
  • Gestaltung erbschaft- und schenkungsteuerlicher Begünstigungstatbestände (Verwaltungsvermögensquote, Erhöhung begünstigtes Vermögen durch Minderung nicht begünstigtes
  • Vermögen, Lohnsummenfrist, Behaltensfrist)
  • Vorweggenommene Erbfolge durch Schenkung
  • Nießbrauchgestaltungen

 

 

  • Schenkungsteuererklärungen
  • Erbschaftsteuererklärungen
  • Erklärungen zur Feststellung des Grundbesitzwerts für die Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • Erklärungen zur Feststellung des Bedarfswerts für den Anteil am Wert von Kapitalgesellschaften oder Anteil am Wert von Betriebsvermögen für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • Bescheidprüfungen
  • Beratung und Führung von Rechtsbehelfen gegen Bescheide
  • Anzeige § 30 Erbschaftsteuergesetz
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