Mit einer Vorsorge- und Generalvollmacht setzen Sie eine Vertrauensperson für den Fall ein, wenn Sie selbst nicht in der Lage sind, Ihre persönlichen Angelegenheiten des täglichen Lebens zu regeln.
Solche Vollmachten ermöglichen dem Ehegatten oder den Kindern für Sie sämtliche Angelegenheiten zu erledigen, ohne dass wertvolle Zeit verlorengeht.
Dabei wird zwischen den „normalen“ und den notariell zu beurkundenden Vollmachten unterschieden. Eine Beurkundung vor dem Notar ist erforderlich, wenn beispielsweise Grundstücke verwaltet werden müssen.
Wir entwerfen für Sie individuelle Regelungen für den Krankheits- und Betreuungsfall, wie Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.