Der Erwerb einer Immobilie muss zwingend notariell beurkundet werden. Bei der Wahl des Notars ist der künftige Immobilienbesitzer vollkommen frei.
Ein Kaufvertrag für eine Immobilie beinhaltet relativ viele Standardregelungen. Allerdings müssen diese allgemeingültigen Regelungen um die jeweils individuellen Sachverhalte, den konkreten Kaufvertragsmodalitäten oder Regelungen zur Besitzübergabe ergänzt warden.
Insofern empfehlen wir Ihnen, den Kaufvertrag im Vorfeld aufzusetzen, frühzeitig zu prüfen und zu besprechen. Insbesondere muss darüber hinaus im Vorfeld geprüft werden, welche grundbuchrechtlichen Belastungen und Einträge vorhanden sind und ob diese so übernommen werden sollen oder können.
Auch die Kaufvertragsentwürfe von Bauträgern bedürfen zuvor einer eingehenden juristischen Überprüfung; insbesondere die Regelungen zu Gewährleistung, zu Zahlungsmodalitäten, der Abnahme und Fertigstellung.