Eine Steuerfahndungsprüfung kann durch unterschiedliche Ereignisse ausgelöst werden. Je nach Ablauf einer Betriebsprüfung kann eine solche in ein Steuerstrafverfahren übergeleitet werden, es ergehen anonyme Anzeigen über vermeintliche Verfehlungen, der ungeliebte geschiedene Ehegatte plaudert über vermeintliches, unversteuertes Vermögen oder unachtsame eigene Handlungen lösen ein solches Ereignis aus.
Wer heute am wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt, kann schnell in ein Steuerstrafverfahren verwickelt werden – als Beschuldigter oder als Zeuge. Gerade unrichtige oder unvollständige Steuererklärungen ziehen aufgrund der verschärften Vorschriften wie zum Beispiel zur Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung schnell steuerstrafrechtliche Ermittlungen nach sich.
Die Steuerfahndungsprüfung, durchgeführt von den regional ansässigen Steuerfahndungsstellen, stellt ein Strafverfahren dar.
In einer solchen Situation gilt es Ruhe zu bewahren und Sie sollten unverzüglich einen hierfür geeigneten Berater zu Rate ziehen. Bitte fragen Sie erst uns – dann können Sie vielleicht gegenüber den Fahndern antworten! Denn durch unbedachte Äußerungen, Unwissenheit zum Verhalten in einer solchen Situation oder die voreilige Vorlage von Unterlagen können zu verheerenden Konsequenzen in einem solchen Verfahren führen. Denn bei einer Steuerfahndungsprüfung handelt es sich nicht um eine zufällig angeordnete Betriebsprüfung, sondern vielmehr eine zuvor wohl vorbereitete Untersuchungsaktion, die von versierten und sehr kompetenten Steuerfahndern durchgeführt wird. Möglicherweise wurden Sie zuvor schon beobachtet oder Geschäftspartner wurden bereits aufgesucht.
In aller Regel zeichnet sich eine optimal betreute Steuerfahndungsprüfung dadurch aus, dass die Unterlagen und möglicherweise fehlende Angaben und Zahlen durch MHP schnellstmöglich sehr sorgfältig aufbereitet werden, damit die Angelegenheit schnell zu den Akten gelegt werden, die strafrechtliche Würdigung zeitnah ausgesprochen werden kann und das Strafmaß minimiert werden kann.
Durch die Verzahnung von Steuerrecht, materiellem Strafrecht und Strafprozessrecht werden bei Steuerfahndungsprüfungen Kenntnisse und Erfahrungen verlangt, die oftmals neben unserer Tätigkeit die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts erfordert – dies übernehmen wir ebenso für Sie.