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Steuerliche Selbstanzeige

Wer bei der Deklaration seiner inländischen Einkunftsquellen eine Lücke entdeckt hat, wenn beispielsweise Zinsen aus ausländischen Depots nicht der deutschen Einkommensteuer unterworfen wurden, hat die Möglichkeit mittels der steuerlichen Selbstanzeige „reinen Tisch“ zu machen.

Eine solche Selbstanzeige bewirkt, dass Straffreiheit gewährt wird. Denn neben der steuerlichen Nachversteuerung nebst Verzinsung über einen Zeitraum von 10 Jahren kommt die Strafbarkeit eines solchen Deliktes mit einem Strafverfolgungszeitraum von 5 Jahren hinzu. Diese Strafverfolgung, also beispielsweise die Festsetzung einer Strafe, findet nicht statt, wenn eine wirksame Selbstanzeige abgegeben wird.

Allerdings ist Vorsicht und Umsicht geboten. Seit dem Jahr 2010 wurden die Voraussetzungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige deutlich erhöht. Im Gegensatz zu der bisherigen Gesetzeslage muss mit einer Selbstanzeige umfassend, also für alle Steuerarten „reiner Tisch“ gemacht werden. Es genügt nicht, nur ein Depot in dem einem Staat zu benennen, sondern es müssen alle Vorgänge berichtigt werden.

Wir unterstützen Sie dabei!

Wir sind mit dem Delikt einer Steuerhinterziehung bestens vertraut und können eine nach dem neuen Gesetz strafbefreiende Selbstanzeige für Sie erstellen. Nach der Aufarbeitung der entsprechenden Unterlagen muss eine Berichtigung und Errechnung der Steuerschuld schnell erfolgen. Denn im Rahmen einer strafbefreienden Selbstanzeige ist es unabdingbar, dass die fällig werdende Steuer sowie die anfallenden Steuerhinterziehungszinsen unverzüglich, oftmals auch im Voraus, beglichen werden müssen.

Der Ablauf für eine Selbstanzeige, kurz umschrieben:

  1. Anforderung der Unterlagen durch MHP
  2. Sichtung und Analyse der Einkunftsquellen, beispielsweise der Depots
  3. Erstellung der Selbstanzeige und Versendung an das Finanzamt, im Zweifel auf Basis einer zu hohen Schätzung
  4. Berechnung der Steuernachzahlungen
  5. Auswertung und Korrektur der Steuerbescheide

Worauf muss geachtet werden?

Die Selbstanzeige ist nur wirksam, wenn die verschwiegenen Erträge in zutreffender Höhe mitgeteilt werden – also muss die erste Schätzung „sitzen“, ggfs. müssen Sicherheitszuschläge aufgenommen werden.

Weiterhin müssen alle verschwiegenen Steuersachverhalte aufgedeckt werden -beispielsweise eine nicht versteuerte Erbschaft oder Spekulationsgewinne.

Wie lange dauert eine solche Selbstanzeige?

Nun, dass kommt darauf an, wie schnell uns insbesondere Externe, beispielsweise die Banken, die relevanten Daten zur Verfügung stellen. Hier sind 4-8 Wochen einzuplanen, oftmals nimmt dies auch mehr Zeit in Anspruch.