unsere leistungen.
für ihren erfolg.

Unternehmensbewertungen

Die Ermittlung einer Unternehmensbewertung kann aus unterschiedlichen Beratungsansätzen heraus notwendig werden, wenn:

  • Der Verkauf des Unternehmens ansteht.
  • Eine Unternehmensnachfolge geplant werden soll.
  • Ein Vermögensstatus für ein finanzierendes Kreditinstitut angefertigt werden muss
  • Mitarbeiterbeteiligungen ausgegeben werden sollen.
  • Ehevertragliche Regelungen oder Trennungsvereinbarungen umgesetzt werden müssen.

Einen Unternehmenswert in Abhängigkeit der jeweiligen Rechtsform zu ermitteln, ist in der täglichen Praxis kein leichtes Unterfangen. Zwar gibt es in der Praxis verlässliche und vor allem gängige Unternehmensbewertungsmethoden nach dem Institut der deutschen Wirtschaftsprüfer, allerdings beeinflussen zahlreiche Faktoren einen ermittelten Wert im Zweifel nachhaltig. Neben dem Ertragswert orientierten Verfahren gibt es in zahlreichen Branchen noch vereinfachte Verfahren zur Ermittlung des Unternehmenswertes, z. B. mittels einem Umsatzmultiplikator oder einem Ebit-Multiplikator.

In aller Regel lässt sich mit einem angemessenen Zeit- und Kostenaufwand ein indikativer Unternehmenswert ermitteln. Die Ermittlung eines Unternehmenswertes erfolgt bei MHP je nach Umfang unter Hinzuziehung unseres kooperierenden Wirtschaftsprüfers.