Sie können Ihre Kasse manuell oder elektronisch führen. Für beide Weg gilt es die gesetzlichen Auszeichnungspflichten und Vorschriften zu beachten.
Eine nicht ordnungsgemäß geführte Kasse kann im Rahmen einer Betriebsprüfung gerne zu erheblichen Folgen, also zur Verwerfung der Buchhaltung und zu einer entsprechenden Umsatz-Zuschätzung führen.
Wie es dies zu vermeiden gilt – haben wir in unserem Merkblatt „Ordnungsgemäße Kassenbuchführung“ dargestellt.