unsere leistungen.
für ihren erfolg.

Unsere Ansprüche an eine Buchhaltung

Buchhaltung wird oftmals als lästiges Übel empfunden und wird gerne „geschwind“ erledigt. Eine Buchhaltung bzw. deren Auswertung soll eine zutreffende Aussage über das Ergebnis und die Lage des Unternehmens geben. Und ganz wichtig, für eine Bank oder eine Steuerhochrechnung muss das ermittelte Ergebnis verlässlich sein.

Um zu vermeiden, dass mit dem Jahresabschluss sich das Jahresergebnis „überraschend und erheblich“ verändert, ist für uns Folgendes selbstverständlich:

  • Buchen von monatlichen Bestandsveränderungen bei den unfertigen Arbeiten.
  • Buchen von Bestandsveränderungen im Warenbestand.
  • Erfassung kalkulatorischen Kosten.
  • Buchung aller Abschreibungen unter Berücksichtigung der aktuellsten Investitionen.
  • Klärung und Anforderung aller Rückfragen sowie fehlender Belege  im jeweiligen Buchungsmonat, nicht erst mit dem Jahresabschluss.
  • Erstellung der Buchhaltung auf Abschlussniveau – mit dem Dezember steht das Bilanzergebnis Es heißt schließlich: Monatsabschluss.
  • Zutreffende Darlehensverbuchung, also die unterjährige Trennung von Tilgung und Zins.
  • Prüfung der Rechnungslegungsvorschriften.
  • Belege und Rechnungen, die einer Korrektur bedürfen – beispielsweise wurde der Bewirtungsbeleg nicht ausgefüllt, werden unterjährig mit entsprechenden Notizzetteln versehen und wir weisen Sie mit unserem „Rückfragenbrief“ hierauf hin. So können Sie zeitnah reagieren.