Mit Fertigstellung der Buchhaltung für den Dezember eines Jahres prüfen wir bei entsprechender Beauftragung, ob Sie meldepflichtige Entgelte an Künstler, Grafiker, Designer usw. entrichtet haben.
Je nach Rechtsform der Auftragnehmer müssen Sie hierfür Beiträge an die Künstlersozialkasse abführen. Vom Betriebsprüfungsdienst der Deutschen Rentenversicherung erhalten Sie in aller Regel einen Erhebungsbogen zur Prüfung einer Abgabeverpflichtung. Aufgrund des Betriebsprüfungsrisikos empfehlen wir Ihnen, die Beträge für Ihr Unternehmen zu ermitteln und zu erklären.
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