Kaum eine andere Steuerart bietet so viele Gestaltungsmöglichkeiten wie die Erbschaft- und Schenkungsteuer. Gestaltungsmöglichkeiten bestehen nicht nur im Vorfeld des Eintritts eines Erbfalls durch lebzeitige vorweggenommene Erbfolge, durch Schenkung oder entsprechende Gestaltung des Testaments, um steueroptimiert Steuerbefreiungen und Freibeträge zu nutzen. Auch nach Eintritt des Erbfalls bestehen noch „Korrekturmöglichkeiten“ zur Steueroptimierung durch beispielsweise Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen oder Ausschlagung der Erbschaft.
Auch die Versorgung des Schenkers im Falle vorweggenommener Erbfolge durch Schenkung und des überlebendenEhegatten oder anderer Familienmitglieder im Todesfall sowie ggf. ein notwendiger Vermögensausgleich weichender Erben darf bei der Gestaltung der privaten Vermögensnachfolge nicht unberücksichtigt bleiben.
Unser Team aus Steuerberatern und Rechtsanwälten begleitet Sie bei der Gestaltung, Strukturierung, Optimierung und Umsetzung Ihrer privaten Vermögensnachfolge.