unsere leistungen.
für ihren erfolg.

private Vermögensnachfolge

Kaum eine andere Steuerart bietet so viele Gestaltungsmöglichkeiten wie die Erbschaft- und Schenkungsteuer. Gestaltungsmöglichkeiten bestehen nicht nur im Vorfeld des Eintritts eines Erbfalls durch lebzeitige vorweggenommene Erbfolge, durch Schenkung oder entsprechende Gestaltung des Testaments, um steueroptimiert Steuerbefreiungen und Freibeträge zu nutzen. Auch nach Eintritt des Erbfalls bestehen noch „Korrekturmöglichkeiten“ zur Steueroptimierung durch beispielsweise Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen oder Ausschlagung der Erbschaft.

Auch die Versorgung des Schenkers im Falle vorweggenommener Erbfolge durch Schenkung und des überlebendenEhegatten oder anderer Familienmitglieder im Todesfall sowie ggf. ein notwendiger Vermögensausgleich weichender Erben darf bei der Gestaltung der privaten Vermögensnachfolge nicht unberücksichtigt bleiben.

Unser Team aus Steuerberatern und Rechtsanwälten begleitet Sie bei der Gestaltung, Strukturierung, Optimierung und Umsetzung Ihrer privaten Vermögensnachfolge.

 

 

  • Erbrechtliche und steuerliche Analyse Ihrer aktuellen Situation im Hinblick auf einen möglichen Todesfall
  • Entwicklung einer maßgeschneiderten Vermögensstruktur für die Nachfolge
  • Einbeziehung von Stiftungen
  • Versorgungskonzepte für Übergeber, überlebenden Ehegatten oder andere Familienmitglieder und Vermögensausgleiche weichender Erben

 

 

  • Grundbesitzbewertung für erbschaft- und schenkungsteuerliche Zwecke
  • Gestaltung erbschaft- und schenkungsteuerlicher Begünstigungstatbestände durch Ausnutzung von Steuerbefreiungen, Freibeträgen, Güterstandsgestaltungen durch Güterstandsschaukel, Kettenschenkungen, Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen, Ausschlagung der Erbschaft
  • Vorweggenommene Erbfolge durch Schenkung
  • Nießbrauchgestaltungen

 

 

  • Anzeige nach § 30 Erbschaftsteuergesetz
  • Schenkungsteuererklärungen
  • Erbschaftsteuererklärungen
  • Erklärungen zur Feststellung des Grundbesitzwerts für die Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • Bescheidprüfungen
  • Beratung und Führung von Rechtsbehelfen gegen Bescheide