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Digitales Erbe

Wer vorausschauend regelt, was mit seinen Daten im Todesfall passieren soll, hat gut vorgesorgt

Im heutigen digitalen Zeitalter sollte jeder in seinem Testament frühzeitig Regelungen zu seinen Daten festsetzen. Empfehlenswert ist es einen sogenannten digitalen Bevollmächtigten als Verwalter für seinen digitalen Nachlass einzusetzen.

Hierzu muss zuerst eine Liste der bestehenden Online-Konten mit Passwörtern erstellt werden, die entweder in Papierform oder auf einem (verschlüsselten) digitalen Speichermedium (USB-Stick) an einem sicheren Ort (z. B. im eigenen Tresor bei den persönlichen Unterlagen, in einem Bankschließfach oder bei Ihrem Anwalt) zu verwahren ist. Diese Liste sollte in regelmäßigen Abständen aktualisiert werden.

 

Wie läuft das in der Praxis ab?
Bei Facebook beispielsweise kann der Nutzer schon zu Lebzeiten verfügen, ob das Konto nach seinem Tod gelöscht wird oder ein Nachlassverwalter den Account als Gedenkprofil weiter betreut.
Selbstbestimmte Regelungen können in einem Testament für viele weitere Online-Konten getroffen werden, sei es bei sozialen Netzwerken (z. B. Instagram, WhatsApp, Snapchat u.ä.), XING, LINKEDIN, Online-Shoppingportalen, Online-Gameportalen, E-Mail-Account(s), Clouds und die eigene Homepage.

 

Unsere Leistungen:
Wir empfehlen Ihnen, bei Ihrer Nachfolgeplanung auch an Ihr „digitales Erbe“ zu denken. Gerne begleiten wir Sie bei der Erstellung Ihres Testaments, der Vorsorgevollmacht sowie Patientenverfügung.