Wer für den Fall einer unheilbaren Krankheit bestimmen möchte, wie die medizinische Versorgung zu erfolgen hat oder ob lebensverlängernde Maßnahmen ergriffen werden sollen – muss hierfür eine Patientenverfügung hinterlegen.
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn auf umfangreiche medizinische Behandlungen oder lebensverlängernde Maßnahmen verzichtet werden soll. Wir entwerfen wir für Sie individuelle Regelungen für den Krankheits- und Betreuungsfall, wie Vorsorgevollmachten und eben Patientenverfügungen.