Wann soll die Testamentsvollstreckung in einem Testament angeordnet werden?
Wer seinen Nachlass verbindlich regeln möchte, ist je nach Erbeinsetzung und Umfang des Vermögens an einer gesicherten Umsetzung im Testament interessiert – hierzu sollte ein Testamentsvollstrecker im Testament benannt werden.
Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung macht in folgenden Fällen Sinn:
Welche Überlegungen sollten angestellt werden?
Der testamentarisch bestimmte Testamentsvollstrecker setzt hier den Willen des Verstorbenen um.
Als Testamentsvollstrecker kommt jede natürliche Person, also ein Familienangehöriger, ein Freund, ein Steuerberater oder Rechtsanwalt in Frage. Der Testamentsvollstrecker wird durch das Nachlassgericht bestellt. Benennen Sie keine Person im Testament, wählt das Nachlassgericht den Testamentsvollstrecker aus. Dies gilt es durch die konkrete Benennung zu vermeiden. Bennen Sie auch immer eine Ersatzperson.
Die Testamentsvollstreckung bedeutet große Verantwortung und erbrechtliche und vermögensrechtliche Kenntnisse bei der Vermögensverwaltung- und –teilung.
Ihr Steuerberater oder Rechtsanwalt Ihres Vertrauens bietet aufgrund der langjährigen Zusammenarbeit wohl am besten Gewähr für die Umsetzung der persönlichen Testamentsanordnungen.