Wir begleiten Sie in allen Fragen des Gesellschaftsrechts.
Grundlage einer jeden Gesellschaftsgründung ist die Wahl der geeigneten Rechtsform.
• Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft
• Gesellschaft bürgerlichen Rechts
• Partnerschaftsgesellschaft
• Offene Handelsgesellschaft
• Kommanditgesellschaft
• Gesellschaft mit beschränkter Haftung
• Aktiengesellschaft
• Europäische Aktiengesellschaft
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung beraten wir Sie als Unternehmer auf Augenhöhe. Unsere Empfehlungen erfolgen unter Abwägung der rechtlichen Besonderheiten, insbesondere hinsichtlich der Haftung und der steuerlichen und organisatorischen Besonderheiten aller Gesellschaftsformen.
Den Gesellschaftsvertrag entwerfen wir für Sie in guten Zeiten für schlechte Zeiten – und wir vertreten Ihre Rechte auch später vor Gerichten und Schiedsgerichten, z.B. hinsichtlich des Ausscheidens von Gesellschaftern, bei Fragen der Abfindung und bei Wettbewerbsverboten.
Unser Betätigungsfeld endet nicht mit der Gründung Ihrer Gesellschaft.
Bei allen gesellschaftsrechtlichen Veränderungen, wie z.B. Kapitalerhöhungen, Umwandlungen, Verschmelzungen und Unternehmenskäufen stehen wir Ihnen mit dem spezialisierten Team bestehend aus Rechtsanwälten und Steuerberatern stets zur Seite. Gesellschaftsrechtliche Maßnahmen, wie z.B. Ihre Gesellschafterversammlung oder Hauptversammlung, werden durch uns professionell vorbereitet und begleitet.
Der Erwerb von Geschäftsanteilen, beispielsweise im Weg der vorweggenommenen Erbfolge als Sicherung der Unternehmensnachfolge, ein Management-Buy-out (MBO), die Verhandlungen über den Kaufvertrag, Mitarbeiterbeteiligungen und der Abschluss des Geschäfts gehören zu unserem Standardrepertoire.