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für ihren erfolg.

Insolvenzrecht

Die wirtschaftliche Krise eines Unternehmens birgt nicht zu unterschätzende, insolvenzrechtliche Gefahren für Gesellschafter und Geschäftsführer/Vorstände. Letztere können z.B. wegen Insolvenzverschleppung oder Masseschmälerung haftbar gemacht werden, während Gesellschafter einer Haftung nach den Regeln des Eigenkapitalersatzrechts ausgesetzt sein können. Wir beraten und vertreten Sie gegenüber Insolvenzverwaltern und Gläubigern.

Darüber hinaus unterstützen wir Sie, als Gläubiger, bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber Insolvenzverwaltern und Dritten, insbesondere durch Anmeldung Ihrer Forderung zur Insolvenztabelle und Geltendmachung von Aus- und Absonderungsrechten.