Eine Unternehmensumstrukturierung kann aus verschiedenen Gründen sinnvoll oder erforderlich sein.
So können sich die tatsächlichen Rahmenbedingungen eines Unternehmen geändert haben, beispielsweise weil das Unternehmen mittlerweile andere Produkte produziert und/oder verkauft. Hier kann sich aus haftungsrechtlichen Gründen ein Wechsel der Gesellschaftsform (in die Kapitalgesellschaft) anbieten. Auslöser für Umstrukturierungen können aber auch steuerliche Änderungen oder arbeitsrechtliche Erwägungen sein.
Aufgrund unseres interdisziplinären Ansatzes, also der Verbindung von Steuerberatern und Rechtsanwälten in einer Kanzlei, ist es uns möglich, Sie umfassend, zivilrechtlich und steuerrechtlich zu beraten und bei der Umsetzung einer geplanten Umstrukturierung zu begleiten.