In den Bereichen des Gesellschafterrecht, je nach Sachlage für den Abschluss von Vorsorgevollmachten und bei Immobilienangelegenheiten sind Protokollierungen durch einen Notar zwingend vorgeschrieben.
Wir arbeiten seit vielen Jahren vertrauensvoll mit Notaren aus unseren Regionen zusammen. Dies birgt den Vorteil, dass wir einerseits sehr zeitnah Protokollierungstermine für unsere Mandanten bei dem jeweiligen Notar erhalten und andererseits, dass im Einzelfall auch bei uns in der Kanzlei Protokollierungen vereinbart werden können.
Die Zusammenarbeit hat sich bewährt – die Notare erhalten im Vorfeld unsere Entwürfe und es wird unser Anliegen geschildert. Zum Notartermin wird das abgestimmte Dokument verlesen und in aller Regel ohne weitere Änderungen protokolliert.
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