Unter Due Diligence (Beteiligungsprüfung, Informationsoffenlegung) versteht man die sorgfältige, systematische und detaillierte Erhebung, Prüfung und Analyse von Daten beispielsweise anlässlich eines Unternehmensankaufes, also ein Bereich der Unternehmenstransaktionen oder M & A.
Die Initiative zur Due Diligence kann sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer des Unternehmens oder der Beteiligung ausgehen.
Im Kauf- beziehungsweise Verkaufsprozess folgt die Due Diligence der Identifizierung des Akquisitionsobjekts beziehungsweise der Käufer und der Klärung des Verkaufs- beziehungsweise Kaufsinteresses. Sie dient neben der generellen Kauf- beziehungsweise Verkaufsentscheidung auch zur Festlegung des Verhaltens und der Forderungen in den folgenden Kauf- beziehungsweise Verkaufsverhandlungen.
Die Due Diligence ist besonders im Bereich Venture Capital wichtig, da private Unternehmen keiner Publikationspflicht unterliegen und somit weniger Informationen vorliegen.
Am Anfang einer Due Diligence steht die Grobanalyse (Screening) und geht bei positiver Beurteilung in die Feinanalyse über. In dieser Phase werden auch intensive Gespräche mit dem Management und Besichtigungen vor Ort durchgeführt. Die Ergebnisse der Due Diligence werden in einem abschließenden Bericht festgehalten.
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