unsere leistungen.
für ihren erfolg.

Prüfung von Jahresabschlüssen

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sind nach HGB prüfungspflichtig und müssen den Jahresabschluss durch einen Wirtschaftsprüfer testieren lassen.

Dabei ist auf das strikte Trennungsprinzip zwischen der Steuerberatung und der Wirtschaftsprüfung zu achten. Konkret bedeutet dies, dass der Wirtschaftsprüfer an der Erstellung des Jahresabschlusses nicht mitgewirkt haben darf, sondern diesen unabhängig überprüft.

Durch unsere langjährige Verbindung mit einer vor Ort etablierten und überregional tätigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gewährleisten wir eine reibungslose Schnittstelle zwischen Erstellung und Prüfung. Dabei stützt sich der Wirtschaftsprüfer auf seine Kenntnis unserer Prozesse und kann ihnen dadurch eine zeitnahe und effiziente Prüfung gewährleisten.

ihre Ansprechpartner


gkm . glück . kock . mäschke Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
www.gkm-partner.com