unsere leistungen.
für ihren erfolg.

Arbeitsrechtliche Beratung

Unsere Beratung setzt bereits vor der Einstellung eines neuen Arbeitnehmers an. Wir begleiten Sie sicher in jeder Phase eines Arbeitsverhältnisses aus Arbeitgebersicht.

Unsere Beratung versteht sich im Individualarbeitsrecht wie im Kollektivarbeitsrecht. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln und vertreten wir Ihre Lösungen bei Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, mit Betriebsräten und Arbeitnehmervertretungen und Behörden.

Wir gestalten Arbeitsverträge, optimierte Gehalts- und Arbeitszeitmodelle, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen sowie Sozialpläne und Vereinbarungen über den Vorruhestand und beraten und vertreten Sie im Rahmen der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, ggf. mit der gerichtlichen Vertretung vor den Arbeitsgerichten und Einigungsstellen.

Wir vertreten Arbeitgeber, Organmitglieder, leitende Mitarbeiter, Arbeitnehmer, freie Mitarbeiter und Zeitarbeitsunternehmen.