Die Prüfungsdienste der Deutschen Rentenversicherung – als übergeordnete Behörde für alle Sozialversicherungsträger – prüft normalerweise alle vier Jahre den Bereich Lohn und Gehalt für Ihr Unternehmen.
Der Prüfungsdienst prüft damit stellvertretend für die jeweiligen Krankenkassen, die Berufsgenossenschaft, die Meldungen zur Künstlersozialabgabe sowie alle sonst sozialversicherungsrechtlichen relevanten Sachverhalte, wie beispielweise die Beschäftigung von Scheinselbstständigen.
Wir bereiten im Vorfeld den Prüfern der Deutschen Rentenversicherung alle relevanten Daten elektronisch oder in Papierform auf, so dass die Prüfungen effizient durchgeführt werden können. Rückfragen werden direkt mit unserer Lohnabteilung abgestimmt, so dass wir Ihnen im Ergebnis den Rücken freihalten können.
Über den Verlauf einer solchen Prüfung informieren wir Sie selbstverständlich, insbesondere wenn Beanstandungen festzustellen sind oder wir mit Feststellungen der Deutschen Rentenversicherung nicht einverstanden sind.