Das Unternehmen
stellt sich vor.

Internationales Steuerrecht

Neben unseren eigenen Kompetenzen in dieser Fachabteilung greifen wir auf unser „hauseigenes“ Netzwerk zurück und pflegen hierzu Kontakte zu Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern in den jeweiligen Ländern.

Grenzüberschreitende Steuerberatung

Die Steuerberatung in Zeiten der Globalisierung endet längst nicht mehr an den deutschen Grenzen.

Grenzüberschreitende Lieferungen und Leistungen, Mitarbeiterentsendung,   Niederlassungen und Tochtergesellschaften deutscher mittelständischer Unternehmen im Ausland oder eine Europäische SE sind heute der Regelfall und nicht mehr die Ausnahme. Ausländische Unternehmen bedürfen der Begleitung bei Ansiedelung, Gründung von Tochtergesellschaften und steuerliche Beratung ihrer Aktivitäten in Deutschland.

Internationale Abkommen

Zahlreiche Doppelbesteuerungsabkommen, das Außensteuergesetz, und komplexe nationale Verwaltungsanweisungen und die Europäische Kommission regeln diese Transfers und Beziehungen.

Hiervon betroffen sind insbesondere die Umsatzsteuer, lohnsteuerliche und sozialversicherungsrechtliche Fragen und schwierige Gewinnabgrenzungsfragen bei den Ertragsteuern. Neben dem nationalen Recht nimmt das internationale Recht einen beachtlichen Stellenwert in der Praxis ein.

Jedes Land, so natürlich auch Deutschland, will seine Besteuerungsrechte wahren und damit vermeiden, dass Gewinne beispielsweise in Niedrigsteuerländer verlagert werden oder Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge nicht erhoben werden.

Tätigkeiten im In- und Ausland

Deswegen kann sich selbstverständlich kein Unternehmen davon abhalten lassen, Erfolgspotentiale im In- und Ausland grenzüberschreitend zu nutzen, Niederlassungen oder Produktionsstätten im Ausland zu gründen sowie Arbeitnehmer grenzüberschreitend zu entsenden. Jetzt sind kompetente Berater gefragt, die diese grenzüberschreitenden Aktivitäten mit ausländischen Korrespondenzpartnern begleiten können.

Unsere Leistungen im internationalen Steuerrecht

Seit vielen Jahren betreuen wir unsere mittelständischen Mandanten bei ihren grenzüberschreitenden Aktivitäten, begleiten im Inland ansässige Tochtergesellschaften von ausländischen Konzernen oder Muttergesellschaften bei Neugründung und ihren laufenden Geschäften im Inland und kümmern uns um ihre Mitarbeiter bei der Entsendung, sowohl im Expats- wie im Impatsfall.

Wir haben es dabei mit Ländern wie Schweiz, Österreich, Frankreich, Spanien, Belgien, Niederlande, Skandinavien, USA, China, Japan, Israel und Neuseeland zu tun.