unsere leistungen.
für ihren erfolg.

Internationales Steuerrecht

Seit vielen Jahren betreuen wir im Inland ansässige Tochtergesellschaften von ausländischen Konzernen oder Muttergesellschaften.

Ebenso agieren unsere deutschen Mandanten auf dem internationalen Markt mit Niederlassungen in aller Welt.

Wir haben es mit Ländern wie Frankreich, China, Japan, Norwegen, Israel und den USA zu tun.

Neben unseren eigenen Kompetenzen in diesem Fachbereich greifen wir dabei auf unser hauseigenes Netzwerk zurück und pflegen hierzu Kontakte zu Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern in den jeweiligen Ländern.

Grenzüberschreitende Transfers

Die Steuerberatung endet in Zeiten der Globalisierung längst nicht mehr an den deutschen Grenzen. Weder in sprachlicher, noch in fachlicher Hinsicht.
Grenzüberschreitende Lieferungen und Leistungen, Niederlassungen im Ausland oder gar eine Europäische SE sind heute der Regelfall und nicht mehr die Ausnahme.

Internationale Abkommen

Zahlreiche Doppelbesteuerungsabkommen, das Außensteuergesetz, die OECD Musterabkommen und die Europäische Kommission regeln diese Transfers und Beziehungen.

Hiervon betroffen sind insbesondere die Umsatzsteuer und die Ertragsteuer. Neben dem nationalen Recht nimmt das internationale Recht einen beachtlichen Stellenwert in der Praxis und insbesondere in der Literatur bzw. in den Gesetzen ein. Schließlich möchte jedes Land, hier natürlich Deutschland, seine Besteuerungsrechte wahren und damit vermeiden, dass Gewinne beispielsweise in Niedrigsteuerländer verlagert werden.  

Tätigkeiten im In- und Ausland

Deswegen lässt sich selbstverständlich kein Unternehmen davon abhalten, Niederlassungen oder Produktionsstätten im Ausland zu gründen sowie Arbeitnehmer grenzüberschreitend zu entsenden.

Jetzt sind kompetente Berater gefragt, die eine inländische Tochtergesellschaft einer ausländischen Muttergesellschaft betreuen können.