unsere leistungen.
für ihren erfolg.

Vertretung gegenüber Finanzamt und Finanzgerichten

Nirgendwo werden so häufig Einspruchs- und Klageverfahren geführt wie in Deutschland. Nicht umsonst findet man weltweit keine so umfangreichen Literaturbestände in Form von Steuergesetzen, Richtlinien, Verwaltungsanweisungen und Erlassen wie in Deutschland.

Die Vielzahl der Regelungen sowie die ständige Änderung der Steuergesetzgebung macht es notwendig, sich hieraus ergebende Unklarheiten im Einspruchs- oder Klageverfahren gegenüber den Finanzämtern oder den Finanzgerichten zu beseitigen bzw. einer Klärung zuzuführen.

So legen wir bspw. nahezu bei jedem Steuerbescheid einen sogenannten Standardeinspruch ein, da sich eben zahlreiche Musterverfahren bei den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof befinden, um Ihre Rechte hinsichtlich künftig positiver Entscheidungen zu wahren.

Aber auch beim Bundesfinanzhof, also dem obersten Steuergericht, war MHP bereits mehrfach vorstellig. Die dort vorgetragenen Verfahren konnten zu Gunsten unserer Mandanten gewonnen werden.