Hierunter verstehen wir Unternehmer aus den Bereichen Land- und Forstwirtschaft, Weinanbau, Hofläden oder Nebenerwerbsbetrieben.
In der Südpfalz, so in unserer Niederlassung in Landau, haben wir uns ganz diesen Bereichen verschrieben und hierauf spezialisiert.
Bemerkenswert ist bei diesen Betrieben, dass rund 93 % der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe noch in der Rechtsform des Einzelunternehmens geführt werden. Ebenfalls weit verbreitet sind Gesellschaften bürgerlichen Rechts – oftmals zwischen mehreren Generationen. Aus einer Vielzahl von Gründen sind in der ökologischen Branche aber andere, zeitgemäßere Rechtsformen auf dem Vormarsch.
Der Status als land- und forstwirtschaftlicher Betrieb ist sicherlich mit einigen Vorteilen verbunden, beispielsweise mit dem Privileg der Pauschalierung der Umsatzsteuer oder auch der Nichtbelastung mit Gewerbesteuer.
Durch die Hofladen-Urteile der jüngsten Zeit haben sich viele Betriebe jedoch aufgespalten, um nicht insgesamt als Gewerbebetrieb zu gelten. In einen land- und forstwirtschaftlichen Betriebsteil, oder eben Weinbaubetrieb – der die eigentliche Produktion betreibt und einen Gewerbebetrieb – oftmals in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft – der den Handel und die Vermarktung der erzeugten Produkte übernimmt.
Als Steuerberater ökologischer Branchen ist MHP mit den Besonderheiten dieser Branchen bestens vertraut.
Selbstverständlich betreuen wir auch Unternehmen, die als reine Gewerbebetriebe geführt werden; so z. B. Blumen- und Pflanzenhändler, Futtermittelhändler, Agrartechnik-Unternehmen oder Garten- und Landschaftsbauer.