unsere leistungen.
für ihren erfolg.

Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht

Bilanzerstellung nach Steuerrecht, HGB und IFRS für alle Rechtsformen und Größenordnungen.

Entsprechend den jeweiligen Bilanzierungsvorschriften erstellen wir Jahresabschlüsse nach HGB, IFRS und den steuerlichen Rechnungslegungsvorschriften für alle Rechts- und Gesellschaftsformen.

Ebenso erstellen wir Einnahmeüberschussrechnungen für Gewerbetreibende und Freiberufler.

Bei der Durchführung unserer Aufträge beachten wir zudem die Grundsätze der Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer für die Erstellung von Jahresabschlüssen in der aktuellsten Fassung. Im Ergebnis erstellen wir ausschließlich Jahresabschlüsse mit entsprechenden Plausibilitätsprüfungen, was in einer voll umfänglichen Bescheinigung mündet.

Nach Erstellung eines Jahresabschlusses wird dieser vor endgültiger Fertigstellung grundsätzlich mit unseren Mandanten besprochen. Dabei erläutern wir Ihnen die vermeintlich trockenen Zahlen mittels einer Onlinepräsentation in unseren Räumlichkeiten. Wir setzen auf modernste Medien und Präsentationsarten. Einen ersten Überblick können Sie sich verschaffen, in dem Sie sich unsere Muster Jahresabschlusspräsentation betrachten.

Die Jahresabschlüsse werden, sofern erforderlich, in der ersten Jahreshälfte erstellt. Nur so können Sie den Kreditinstituten und sich zeitnah einen Einblick über Ihr Rechnungswesen verschaffen.