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für ihren erfolg.

Spartenrechnungen

Es gibt keine gesetzliche Regelungen hinsichtlich der Art des Jahresabschlusses eines Vereins oder einer Stiftung.

Es besteht die Wahl, ob der Verein bilanziert oder den Jahresabschluss in Form einer Einnahme-Überschuss-Rechnung abgibt. In jedem Falle ist er jedoch verpflichtet, sein Buchwerk im Sinne der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung nach der sogenannten   Vier-Sparten-Rechnung zu gliedern.

Bei den vier Sparten handelt es sich um den ideellen Bereich, die Vermögensverwaltung, den Zweckbetrieb sowie den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Im ideellen Bereich sind die Spenden und echten Mitgliedsbeiträge aufzuführen, die Vermögensverwaltung bezieht sich auf Erträge aus Kapitalanlagen wie Mieten, Dividenden, Zinsen und Lizenzeinnahmen ). Zweckbetriebe sind steuerlich privilegierte Wirtschaftsbetriebe, die der Erfüllung des gemeinnützigen Zwecks einer gemeinnützigen Organisation dienen. Sie können daher nur bei gemeinnützigen Organisationen vorkommen. Zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zählen die übrigen, meist gewerblich geprägten Einnahmen und unechte Mitgliedsbeiträge.

Im Rahmen der Jahresabschlusserstellung wird die Spartenrechnung, sofern notwendig, von uns angefertigt.